Meldezettel

Wer eine Wohnung oder ein Haus bezieht, muss dies bei der zuständigen Meldebehörde melden. Auch eine Änderung des Familiennamens, des Vornamens, der Staatsangehörigkeit, des Geschlechtes und der Wohnsitzqualität (Haupt- oder Nebenwohnsitz) muss gemeldet werden.

Die Anmeldung kann persönlich durch den Meldepflichtigen oder durch einen beauftragten Boten erfolgen. Sie kann auch postalisch vorgenommen werden. Da die notwendigen Urkunden aber immer im Original bzw zumindest in beglaubigten Kopien beigelegt werden müssen, ist eine postalische Anmeldung nur in Ausnahmefällen sinnvoll.

Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit!

Die wichtigsten Ausnahmen sind:

  1. wer nicht länger als 3 Tage in einer Wohnung Unterkunft nimmt;
  2. wer bereits anderswo in Österreich gemeldet ist und nicht länger als 2 Monate unentgeltlich in einer Wohnung Unterkunft nimmt (Besuch usw);
  3. wer sich als Patient in einem Krankenhaus oder einer Pflegeanstalt aufhält.

Meldezettel

Anlässlich der Anmeldung ist der Meldebehörde ein vollständig ausgefüllter Meldezettel vorzulegen. Der ausgefüllte Meldezettel ist sowohl vom Unterkunftnehmer als auch vom Unterkunftgeber zu unterfertigen. Das Meldezettelformular erhalten Sie bei der Meldebehörde.

Sie können ihn aber auch hier als PDF-Datei ansehen und ausdrucken. Bitte drucken Sie die Rückseite mit aus und beachten Sie die darauf angedruckten Hinweise!

Karin Gauweiler
T +43 5577 8181-3104 E-Mail senden

Rathaus
Rathausstraße 1

Evi Bischof
T +43 5577 8181-3103 E-Mail senden

Rathaus
Rathausstraße 1