Baufertigstellung
                        
                Bei Bauvorhaben, die bewilligungspflichtig sind, muss vor Benützung des Gebäudes die Fertigstellung an das Bauamt gemeldet werden.
Die Meldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bauvollendung schriftlich erfolgen. Sie können dafür das untenstehende Formular verwenden.
Die in der Baubewilligung angeführten Befunde bzw. Nachweise müssen der Bauvollendungsmeldung beiliegen. Die Bauvollendungsmeldung ist kostenlos.
Weitere Informationen: Land Vorarlberg - Baurecht
Meldung der Bauvollendung
                                                             Gerd Mößlang
                                    
                
                            
                                                             Rainer Riedmann
                                    
                
                            
                                                            Mag.  Florian Gabriel