Masterplan Siedlungsentwicklung

Der Masterplan Siedlungsentwicklung wurde von der Gemeindevertretung als Grundlage für die weitere Siedlungsentwicklung beschlossen. Er baut auf den im Räumlichen Entwicklungsplan (REP) festgelegten Grundsätzen auf, beschreibt die gewünschte räumliche Entwicklung der Gemeinde und konkretisiert bzw. ergänzt die Aussagen des REP und des Flächenwidmungsplans. Der Masterplan Siedlungsentwicklung wurde 2017 erarbeitet, 2020 auf seine Wirkung und Anwendbarkeit hin evaluiert und hat 2026 eine Aktualisierung und Revision durchlaufen.

MSc Franz Wiesinger
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Bauamt
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