Räumliches Entwicklungskonzept

Die Inhalte des Räumlichen Entwicklungskonzeptes sind im § 11 des Raumplanungsgesetzes geregelt.

Im Räumlichen Entwicklungskonzept sind die räumlichen Entwicklungsziele der Gemeinde festgelegt. Es bildet eine wichtige Grundlage für die Aufstellung und Änderung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplan.

MSc Franz Wiesinger
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Bauamt
Rathausstraße 1