Hundehaltung

Menschen, die ihr Leben mit Hunden oder anderen Tieren teilen, leben gesünder durch regelmäßige Bewegung und werden dadurch seltener krank. Bei richtiger Hundehaltung entwickeln Kinder höhere Sozial- und Umweltkompetenz, Hunde sind wichtige emotionale Bezugspersonen für jung und alt und unverzichtbare Partner und Begleiter. Einsatzhunde bei Polizei und Rettung sind Lebensretter in ihrem Job. Im Lustenauer Gemeindegebiet herrscht bis auf extra ausgewiesene Zonen kein Leinenzwang. Die Hundehalter:innen sind aufgefordert, sich verantwortungsvoll zu verhalten und auf andere Menschen Rücksicht zu nehmen. Dies gilt auch bei der Entsorgung der Hundehäufchen auf Straßen, Gehwegen, Parkflächen etc.

Bestimmungen zur Leinenpflicht

Leinenpflicht In sensiblen Gebieten (unteres und oberes Schweizer Ried, Heidensand, Naturpark Alter Rhein) gilt die Leinenpflicht.

Für folgende Zonen im Lustenauer Gemeindegebiet gilt eine Leinenpflicht:

  1. im unteren (Auer) und oberen Schweizer Ried
  2. auf der „Kobler“ Westseite (Heuriedbrücke bis Sender)
  3. im Naturpark Alter Rhein und Heidensand
  4. am Kirchplatz
  5. bei Bushaltestellen
  6. auf ausgewiesenen Geh- und Radwegen (kurze Leine, max. 1,5 m)

Auf anderen öffentlichen Erholungsflächen gilt die virtuelle Leine, der Hund geht also "bei Fuß" oder auf Kommando. Auf Straßen und Gehsteigen dürfen Passanten nicht behindert werden.

Hundeverbot auf der Liegewiese

Auf der Liegewiese am Alten Rhein gilt vom 1. Juni bis 30. September, jeweils in der Zeit zwischen 8:00 und 20:00 Uhr ein Hundeverbot.

Hundeverbot auf Spielplätzen und Friedhöfen

Hundeverbot_Spielplatz Auf Spielplätzen und Friedhöfen sind Hunde verboten.

Auf Lustenaus Spielplätzen geht es rund. Viele Spielmöglichkeiten laden zum Springen, Klettern und Herumtoben ein. Aus Gründen der Sicherheit sind Hunde auf Spielplätzen und Ballspielflächen verboten. Auf Friedhöfen, Stätten des Erinnerns und der Stille, sind Hunde aus hygienischen Gründen verboten.

Wir bleiben sauber

Hundekot gehört in ein Säckchen und in den nächsten Abfalleimer. Hinterlassenschaften in der Wiese des Nachbarn, auf Schuhabsätzen, Kinderwagenreifen sind ein No-Go. Personen, die Hunde mitführen, sind verpflichtet, Hundekot auf öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen.

Vom Eyschtgitzi bis zum Profi

Wer etwas auf sich hält, besucht die Hundeschule. Bei den Lustenauer Hundesportvereinen lernen Sie den richtigen Umgang mit Ihrem vierbeinigen Freund. Sitz, Platz, bei Fuß, Gehorsam und eine stabile Rangordnung werden hier ab dem Welpenalter aufwärts gelernt und geübt.

Chip- und Meldepflicht

Hundehaltung

Alle Hundehalter:innen, die im Gemeindegebiet einen Hund halten oder für länger als einen Monat in Pflege nehmen, müssen dies innerhalb eines Monats beim Marktgemeindeamt melden. Neugeborene Hunde sind bis spätestens nach Ablauf des dritten Lebensmonates zu melden.

Jeder angemeldete Hund bekommt eine Erkennungsmarke, die vom Hund getragen werden muss. Wurde ein Hund verkauft, ist er gestorben oder abhanden gekommen, muss dies gemeldet werden. Weiters ist gemäß Tierschutzgesetz jeder im Bundesgebiet gehaltene Hund vom Tierarzt mit einer Chipnummer kennzeichnen zu lassen.

Hundeabgabe

Wer einen über drei Monate alten Hund hält, hat eine Hundeabgabe zu entrichten. Bei Anschaffung eines Hundes während des Kalenderjahres ist der volle Jahresbetrag zu bezahlen. Stirbt ein Hund, so erlischt die Abgabepflicht mit Ablauf des Jahres, die Abgabe wird nicht rückerstattet.

Infos und Kontakte für Hundebesitzer:innen

MARKTGEMEINDE LUSTENAU
Hundeanmeldung und -steuer: Gebhard Hämmerle, T +43 5577 8181-2101, gebhard.haemmerle@lustenau.at Umweltreferat: Günter Bösch, T +43 5577 8181-5202, guenter.boesch@lustenau.at
Sicherheitswache: Kdt. René Schreiber, T +43 5577 8181-1501, rene.schreiber@lustenau.at
Bauhof: Wolfgang Hagen, Schillerstraße 48, T +43 5577 8181-5701 bauhof@lustenau.at

HUNDESPORTVEREINE
Hundesportverein Lustenau VHV, Zur Feldrast, Obfrau Anita Gutmann, T +41 79 4325234, www.vhv-lustenau.atakoeppel@swissonline.ch
Schäferhundeverein Lustenau, Hohenemser Straße, Obmann Jürgen Schwendinger, T +43 664 1400267 www.svoe-lustenau.at, info@svoe.at
ÖGV Lustenau, Otto Frühwirth, T +43 650 4721130, fruehwirth.agility@vol.at

TIERÄRZT:INNEN UND TIERZUBEHÖR
Kleintierpraxis Dr. Susan Holzer, Jahnstraße 23, T +43 5577 62779, www.kleintierpraxis-holzer.at
Kleintierpraxis Dr. Andreas Hilgartner und Dr. Dana Sohler, Zellgasse 39b, T +43 5577 85202, www.kleintierpraxis-vorarlberg.at
Futtermax Futtermittel und Tierzubehör, Susanne Kofler, Zellgasse 35a, T +43 5577 62766

Gebhard Hämmerle Abteilungsleiter
T +43 5577 8181-2101 E-Mail senden

Rathaus
Rathausstraße 1