Notfallplan

Im Notfall zählt jede Minute: Da muss jede Bürgerin und jeder Bürger genau wissen, was zu tun ist, um keine Zeit zu verlieren. Die Einsatzkräfte werden es nicht schaffen, jeder Einzelnen bzw. jedem Einzelnen zu helfen. Es gilt das Prinzip der eigenverantwortlichen Selbsthilfe.

Der persönliche Notfallplan als Lebensretter!

Im Falle einer Evakuierung muss alles schnell gehen. Man muss wissen, wohin gehen bzw. fahren – und über welche Route dies geschehen soll. Und man muss auch wissen, was mitzunehmen ist. Das geltende Katastrophenhilfegesetz des Bundeslandes Vorarlberg verpflichtet über Anordnung der Gemeinde „jeden Haushaltsvorstand und ebenso die Inhaber von gewerblichen oder industriellen Betrieben, die Erhalter von Schulen, Heimen und Kindergärten sowie die Träger von Krankenanstalten, einen Notfallplan mit lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ zu erstellen.

Notfallplan für meine Familie

Der Notfallplan ist in dieser HOCHWASSERBROSCHÜRE enthalten. Er enthält die Verhaltensmaßnahmen für die Familie im Hochwasserfall. Die Verhaltensregeln werden dabei für die Aufmerksamkeitsphase, die Vorbereitungsphase und die Evakuierungsphase aufgezeigt. Der Notfallplan bzw. die Broschüre muss mit folgenden Informationen ergänzt werden:

  • In welcher Evakuierungszone liegt meine/unsere Wohnung? Die Evakuierungszone kann über den ÜBERFLUTUNGS-CHECKER abgerufen werden. 
  • Wo befindet sich meine/unsere private Notunterkunft? Versuchen Sie unbedingt schon jetzt, für den Fall einer Evakuierung eine geeignete private Notunerkunft bei Verwandten/Bekannten außerhalb des möglichen Überflutungsgebietes zu finden. Öffentliche Notunterkünfte werden für jene Personen bereitgehalten, die keine private Unterkunft finden. 
  • Der Notfallplan soll aktuell und griffbereit sein! Alle Familienangehörigen sollen über den Inhalt des Notfallplanes informiert sein!

Was tun, wenn der Extremfall dann wirklich eintritt?

Werden bestimmte Pegelstände am Alpenrhein überschritten, dann wird die Gemeindeeinsatzleitung sofort aktiv. Für die Bevölkerung ist es wichtig, zwischen drei Phasen zu unterscheiden - und die vorgesehenen Maßnahmen eigenverantwortlich durchzuführen.

  1. Aufmerksamkeitsphase
  2. Vorbereitungsphase
  3. Evakuierungsphase

Notfallplan für meinen Betrieb

Der Notfallplan sollte enthalten:

 

  • Die NOTFALLORGANISATION – mit klarer Übertragung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Hochwasserfall – auch außerhalb der Betriebszeiten das genaue Hochwasserrisiko – mit den zu erwartenden Überflutungshöhen und -intensitäten;
  • Die EVAKUIERUNGSZONE, in welcher sich der Betrieb befindet; die betriebsinternen Verhaltensmaßnahmen für die einzelnen Hochwasserphasen (Aufmerksamkeit, Vorbereitung, Evakuierung). Die Evakuierungszone ist im ÜBERFLUTUNGS-CHECKER abrufbar.  

Es muss u.a. festgelegt werden:

  • wann der Betrieb eingestellt und abgesichert wird; wann die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzeitig nach Hause geschickt werden können (zwecks Evakuierung betroffener Familienangehöriger);
  • mit welchen Verkehrsmitteln die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Evakuierungsphase in Sicherheit gebracht werden.
  • Die Behörden teilen über Radio und Internet die verschiedenen Hochwasserphasen mit – ebenso werden die zu benützenden Evakuierungsrouten und die anzufahrenden Sammelstellen bekannt gegeben.

Darüber hinaus wird empfohlen, im Notfallplan weitere Maßnahmen zu treffen:

  • Wie sichere ich den Betrieb ab?
  • Wie informiere ich Kundinnen, Kunden und Zulieferbetriebe?
  • Wie kann ich meinen Betrieb nach einer Überschwemmung fortführen?

Der Plan sollte enthalten:

  • Die NOTFALLORGANISATION – mit klarer Übertragung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Hochwasserfall das genaue Hochwasserrisiko – mit den zu erwartenden Überflutungshöhen und -intensitäten
  • Die EVAKUIERUNGSZONE in welcher sich die Einrichtung befindet die Verhaltensmaßnahmen für die einzelnen Hochwasserphasen (Aufmerksamkeit, Vorbereitung, Evakuierung) Die Evakuierungszone ist im ÜBERFLUTUNGS-CHECKER abrufbar.
  • Schulen und Kindergärten werden in der Vorbereitungsphase geschlossen, Pflegeheime werden evakuiert.


Es muss u.a. festgelegt werden

  • wann die Einrichtung geschlossen wird und wie die Nutzerinnen und Nutzer bzw. Bewohnerinnen und Bewohner davon in Kenntnis gesetzt werden.
  • mit welchen Verkehrsmitteln die Nutzerinnen und Nutzer. bzw. Bewohnerinnen und Bewohner in Sicherheit gebracht werden wie die Information der Angehörigen erfolgt.
 
Die Behörden teilen über Radio und Internetdie verschiedenen Hochwasserphasen mit. Ebenso werden die zu benützenden Evakuierungsrouten und die anzufahrenden Sammelstellen bekannt gegeben.
 

Darüber hinaus wird empfohlen, im Notfallplan weitere Maßnahmen zu treffen:

  • Wie sichere das Gebäude ab?
  • Wie informiere ich Nutzerinnnen und Nutzer, Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörige?
  • Wie kann ich die Einrichtung nach einem Hochwasseralarm wieder in Betrieb nehmen?