Veranstaltungsgesetz

Die Sicherheitswache unterscheidet zwischen privaten und öffentlichen Veranstaltungen:
Eine Veranstaltung ist öffentlich, wenn sie an einem allgemein zugänglichen Ort stattfindet oder wenn auch Personen Zutritt haben, die vom Veranstalter nicht persönlich eingeladen wurden. Veranstaltungen, denen eine Erwerbsabsicht des Veranstalters zugrunde liegt, gelten jedenfalls als öffentlich.

Es ist ratsam, größere Veranstaltungen der Sicherheitswache zu melden.

Sicherheitswache Lustenau