Studienförderung

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*** ACHTUNG ***

Die Förderung ist mit 1. Jänner 2026 beendet. Förderanträge, die bis zum 31. Dezember 2025 bei uns eingelangen, werden noch bearbeitet. Nach dieser Frist können keine weiteren Anträge mehr berücksichtigt werden.

 

 

Lustenauer Studierende, die seit mindestens drei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Lustenau haben und im Rahmen eines Hochschulstudiums oder einer vergleichbaren Ausbildung an einer Fachhochschule einen Studienaufenthalt von mindestens einem Semester im Ausland absolvieren, haben die Möglichkeit einen Antrag auf eine einmalige Förderung zu stellen. Informationen zu Art und Ausmaß der Studienförderung sind in den Richtlinien angeführt.

Brigitte Gunz
T +43 5577 8181-4105 E-Mail senden

Villa
Kaiser-Franz-Josef-Straße 34