Klimaticketförderung

*** Achtung! Die Förderung ist mit 1. Juli 2025 beendet. Gültige Förderanträge können bis zum 30. September 2025 eingereicht werden. Förderanträge, die nach dieser Frist eingelangen, können nicht mehr berücksichtigt werden.***
Die MG Lustenau unterstützt ihre Bürger:innen seit langem aktiv dabei, menschen-, klima- und umweltfreundlich unterwegs zu sein. Ziel der Förderung ist es Lustenauer Schüler:innen und Studierenden, die außerhalb von Vorarlberg eine mehrsemestrige Bildungsreinrichtung besuchen, klimafreundliche Mobilität zu ermöglichen und damit die Verbundenheit zur Heimatgemeinde aufrechtzuerhalten. Die Marktgemeinde Lustenau fördert daher den Kauf des KlimaTicket Österreich Jugend für Schüler:innen und Studierende unter 26 Jahren mit 50% der Kosten.
Achtung! Die Förderung gilt für KlimaTickets Österreich Jugend die im Zeitraum 1.Juli 2023 – 30. Juni 2025 erworben werden.
Die Fördervoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt des Kaufs des KlimaTickets Österreich Jugend erfüllt sein. Das gilt auch für die Meldung als Schüler:in bzw. Inskription als Student:in.
So kommen Sie zu Ihrer Förderung
- Einfach dieses Online-Formular für die Klimaticketförderung ausfüllen
- Studien- oder Schulbesuchsbestätigung bzw. Inskriptionsbestätigung des entsprechenden Semesters zum Kaufzeitpunkt,
Kopie des Tickets und Zahlungsnachweis (Rechnung alleine genügt nicht) hochladen - Formular versenden
Klimaticketförderung
Die Gemeinde fördert den Kauf des KlimaTicket Österreich Jugend für Schüler:innen und Studierende unter 26 Jahren mit 50% des Kaufpreises (derzeit 442,1 Euro). Die Förderung für das KlimaTicket Österreich Jugend kann pro Student:in/Schüler:in einmal jährlich beantragt werden.
Fördervoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Lustenau. Muss für die Gültigkeit des KlimaTickets Österreich Jugend in Lustenau belassen werden.
- Student:in einer ordentlichen Fachhochschule, Hochschule (inkl. Pädagogische Hochschule) oder Universität im In- und Ausland sowie einer weiterführenden mehrsemestrigen Bildungseinrichtung aus dem tertiären Bildungsbereich, die außerhalb von Vorarlberg liegt oder Schüler:in einer mehrsemestrigen Bildungseinrichtung (bspw. fachspezifische Berufsschulen), die außerhalb von Vorarlberg liegt.
- Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Förderung darf das 26.Lebensjahr nicht überschritten sein. Es gelten dieselben Regelungen wie für das KlimaTicket Österreich Jugend.
- Für das KlimaTicket Österreich Jugend darf kein weiterer Fahrkostenzuschuss der öffentlichen Hand (Schülerfreifahrt) oder des eigenen Unternehmens bezogen werden.
- Im Falle einer monatsweisen Zahlung der Jahreskarte ist ein Nachweis über bereits
bezahlte Raten in Höhe von mindestens 500 Euro ab Stichtag Kaufdatum bzw. ab dem Tag der Erneuerung zu übermitteln. Das Ticket darf nicht vorzeitig (Ablauf von 12 Monaten ab Kauf- bzw. Erneuerungsdatum) storniert werden.