Mobilitätszuschuss für Vereine
©Marcel Hagen
Funktionäre (ehrenamtliche Vorstandsmitglieder) und regelmäßig ehrenamtliche Mitarbeiter:innen (z.B. Trainer:innen, Platzwarte, Chorleiter:innen) von Vereinen haben die Möglichkeit, Ecopoints zu nutzen, wenn die Vereinstätigkeit in einer parkraumbewirtschafteten Zone liegt.
Die Vereine können jedes Jahr bei der Gemeinde einen Antrag stellen, um die Ecopoints-Parkgebühren in Form eines Mobilitätszuschusses zurückzuholen. Der Antrag muss spätestens bis 31. Januar 2026 eingelangt sein.
Wie kommt der Verein zu Ecopoints und Mobilitätszuschuss?
- Förderantrag „Mobilitätszuschuss für Vereine in Zonen mit Parkraumbewirtschaftung“ 2026 bis spätesten Ende Januar 2026 ausfüllen und per E-Mail senden an carina.niedermair@lustenau.at
- Der Verein erhält für die ehrenamtlichen Mitglieder einen Zugang zu www.ecopoints.at. Alle Infos zu Parken mit EcoPoints siehe beigefügter „Anleitung Parken mit EcoPoints“.
- Der Verein erhält nach Ende des Kalenderjahres eine „Auflistung Abrechnung Ecopoints“ über die Parkgebühren, die durch das EcoPoints-Parken der Ehrenamtlichen angefallen sind.
- Über das Formular „Antrag auf Auszahlung des Mobilitätszuschusses für Vereine in Zonen mit Parkraumbewirtschaftung“ kann der Verein um Rückerstattung der Parkeinnahmen ansuchen.
Alle Formulare für Ecopoints Vereine und Mobilitätszuschuss
Richtlinie Mobilitätszuschuss für Vereine in Zonen mit Parkraumbewirtschaftung
1.1_Förderantrag Mobilitätszuschuss für Vereine in Zonen mit Parkraumbewirtschaftung
1.2_Kalkulationsformular Mobilitätszuschuss für Vereine in Zonen mit Parkraumbewirtschaftung
1.3_Formular Beantragung Teilnahme EcoPoints Ehrenamtliche Vereine
Anleitung Parken mit EcoPoints
2.1_Antrag Auszahlung des Mobilitätszuschusses
Mag. Carina Niedermair