News Ministerrat stimmt Neutrassierung der S 18 zu 25. November 2016

Verkehrsentlastung wird angestrebt

Der Ministerrat hat entschieden: Die für Lustenau wichtige Entlastungsstraße im Unteren Rheintal soll mit einer neuen Trassenführung ins Bundesstraßengesetz aufgenommen werden. Die geplante Verbindung der österreichischen und Schweizer Autobahn führt von Dornbirn nach St. Margrethen. Im Dezember soll der Nationalrat das geplante Projekt beschließen.

S 18 Nachfolgeprojekt

Das Land Vorarlberg hat im Planungs- und Beteiligungsverfahren „Mobil im Rheintal“ (MIR) zwei Verkehrslösungen zu Verbindungsstraßen zwischen der Schweizer und der der österreichischen Autobahn ausgearbeitet. Diese wurden 2011 der Landesregierung in einem Schlussdokument mit der Empfehlung zur Umsetzung einer Verbindungsstraße zwischen Dornbirn und St. Margrethen vorgelegt. Bislang war der Anfangspunkt für die S 18 Bodensee Schnellstraße vom Knoten bei Lauterach (A 14) im Bundesstraßengesetz verankert.

Bürgermeister Fischer: wichtige Hürde genommen

Im Vorfeld zum Beschluss im Ministerrat musste das Verkehrsministerium die gesetzlich vorgegebene „Strategische Prüfung Verkehr“ (SP-V) durchführen. Diese Prüfung beinhaltete die Änderung des Straßenverlaufs. Die positive Beurteilung schuf nun die Voraussetzung für den Beschluss.

Am 22. November fiel die Entscheidung: Der Ministerrat hat zugestimmt, das Bundesstraßengesetz so abzuändern, dass die neue Verbindung von Dornbirn (A14) bis zur Staatsgrenze nach Höchst verläuft.

„Ich freue mich über diesen Beschluss, er ist ein Meilenstein auf dem langen Weg zu einer wirksamen Verkehrsentlastung von Lustenau!“ zeigt sich Kurt Fischer sichtlich erfreut.

Im Dezember wird nun der Nationalrat entscheiden, ob die neue Trassenführung S 18 im Bundesstraßengesetz verankert wird. Fällt dies positiv aus, bekommt die ASFINAG den gesetzlichen Auftrag mit dem Trassenauswahlprozess zu beginnen, der die Basis für nachfolgende Genehmigungs- und Behördenverfahren darstellt. Sie rechnet daher frühestens 2021 mit einem Baubeginn.

Zwei Varianten stehen zur Debatte

CP-Variante Alternative CP – Ostumfahrung von Lustenau (Verbindung A 14-Dornbirn Süd mit A1-St. Margrethen mit mehreren kürzeren Tunnel- bzw. Unterflurabschnitten)

Zur Auswahl stehen nach wie vor die Varianten Z und die Variante CP. Erstere soll mit einer Länge von 7,5 km durchs Ried führen und zu großen Teilen untertunnelt werden. Die zweite Variante sieht eine Ostumfahrung Lustenaus vor und hat eine Länge von 8,6 km. Beide Varianten sollen von Dornbirn nach St. Margrethen verlaufen. Beide Varianten sind umsetzbar, das hat die ASFINAG bereits in einer Machbarkeitsstudie mit vertiefenden Untersuchungen festgestellt.

„Bei den Straßenvarianten möchte ich mich klar für die „Variante Z“ aussprechen. Sie verbindet die Vorteile einer hohen Entlastungswirkung mit den Chancen, durch die Schließung der L 41, der L 42 und der Hofsteigstraße, den Natur- und Erholungsraum „Ried“ zu erhalten und in zukünftig nicht mehr durchtrennten Gebieten deutlich zu verbessern“, so Bürgermeister Fischer.

Priorisierung der Z-Variante

Z-Variante Alternative Z – Ried querende Straßenverbindung (Verbindung A 14-Dornbirn Nord mit A1-St. Margrethen mit langer Tunnel- bzw. Unterflurführung)

Die Z-Variante wird im Schlussdokument von „Mobil im Rheintal“ klar empfohlen und von der Vorarlberger Landesregierung priorisiert.

„Ich habe mich in den vergangenen Jahren für die Z-Variante stark gemacht, das werde ich auch weiterhin tun. Nur diese direkte Verbindung von Dornbirn-Nord nach St. Margrethen bringt für Lustenau eine optimale Entlastung. Die Bevölkerung werden wir auch in Zukunft laufend über den Projektstand, die Planungen und nächsten Schritte informieren“, so der Bürgermeister und spricht sich dafür aus, die Lustenauer Bevölkerung zum geeigneten Zeitpunkt zu befragen, mit dem Ziel, ein klares Signal an Bund, Land und ASFINAG zu senden.

Kurz- und mittelfristige Maßnahmen umsetzen

„Diese positiven Entwicklungen bestärken mich, mich weiter für die Umsetzung der Z-Variante stark zu machen. Gleichzeitig gilt es, die im MIR-Schlussdokument angeführten kurz- und mittelfristigen Maßnahmen, zu realisieren“, so der Bürgermeister abschließend. „Wir müssen die Maßnahmen aus dem von der Landesregierung empfohlenen Gesamtpaket, weiterverfolgen. Das umfasst die vorgeschlagenen Straßenvarianten in Kombination mit Verbesserungen im öffentlichen Verkehr, zusammen mit den Push&Pull-Begleitmaßnahmen!“

FACTBOX

Reichsstrasse Zollamt Au Optimierungen im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Verkehr im Bereich des Zollamts Lustenau-Au sind geplante Maßnahmen.

Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Verkehrs

  • Die Alternative Bahn/Metrobus/Bus: Erweiterung des Angebots inner- und außerhalb Vorarlbergs
  • Push&Pull-Begleitmaßnahmen: Parkraumbewirtschaftung, Mobilitätsmanagement, Förderung Fahrradverkehr
  • Maßnahmen zum Güterverkehr: Verlagerung auf Schiene, kleinräumige Logistikkonzepte

Maßnahmen zur Verbesserung der Straßeninfrastruktur

  • Alternative Z – Ried querende Straßenverbindung (Verbindung A 14-Dornbirn Nord mit A1-St. Margrethen mit langer Tunnel- bzw. Unterflurführung)
  • Alternative CP – Ostumfahrung von Lustenau (Verbindung A 14-Dornbirn Süd mit A1-St. Margrethen mit mehreren kürzeren Tunnel- bzw. Unterflurabschnitten)

Kurz- und mittelfristige Maßnahmen

  • Optimierungen im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Verkehr im Bereich des Zollamts Lustenau-Au
  • Umgehende Einleitung der Umsetzung von Push&Pull-Maßnahmen
  • Verbindung Autobahnanschluss A 1 mit L 40 Brugger Straße inkl. Zollamt als vorgezogener Teil einer Gesamtlösung

Was bisher geschah:

  • Im Juni 2006 werden Teile der Trassenverordnung für die S18 Bodensee Schnellstraße vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben.
  • Im Oktober 2006 beginnen Vorbereitungen und die Konzeption eines offenen Planungsprozesses für eine Verkehrslösung im Unteren Rheintal.
  • In den Jahren 2008 bis 2011 führt das Land Vorarlberg ein Planungs- und Beteiligungsverfahren mit dem Titel „Mobil im Rheintal“ durch.
  • Im November 2011 wird der Landesregierung das Schlussdokument von „Mobil im Rheintal“ als Empfehlung vorgelegt. Dieses beinhaltet zwei Straßenvarianten, Z („Riedvariante“) und CP („Ostumfahrung Lustenau“).
  • 2013 leitet das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) eine strategische Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V) ein. Die vorgeschlagenen Varianten gehen nicht mehr von Lauterach als Anfangspunkt aus, sondern neu von Dornbirn. Nun ist eine Änderung im Bundesstraßengesetz nötig, da dieses noch die bisherige Beschreibung der S18 Bodensee Schnellstraße ausgehend vom Knoten bei Lauterach beinhaltet.
  • Im Sommer 2016 finden die strategischen Prüfungen ihr Ende. Das BMVIT schließt sich dem Ergebnis, die Netzveränderung mit dem Anfangspunkt Knoten bei Dornbirn zu betreiben, an. Dem Nationalrat wird ein Gesetzesentwurf zur Netzänderung zur Beschlussfassung vorgelegt.
  • Im November 2016 stimmt der Ministerrat der Aufnahme des Projekts in das Bundesstraßengesetz zu.