News 3. Lockdown: Neue Corona-Schutzmaßnahmen 23. Dezember 2020

Die Bundesregierung hat am 18. Dezember den dritten Lockdown angekündigt. Die geplanten Maßnahmen gelten ab 26.12.2020. Bis zur Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung durch die Bundesregierung können sich noch Änderungen ergeben. Weitere Informationen finden sich auf www.vorarlberg.at/corona oder auf www.sozialministerium.at.

Lustenau bringt's_@LukasHaemmerle

Ausgangsregelung

Die Ausgangsregelung (Verlassen des privaten Wohnbereichs ist nur zu bestimmten Zwecken zulässig) wird bis zumindest Montag, 18. Jänner 2021, verlängert und gilt nun wieder den ganzen Tag (Ausdehnung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung auf eine grundsätzlich generelle Ausgangsbeschränkung).

Weihnachten

Die Regelungen für den 24. und 25. Dezember bleiben aufrecht: An diesen beiden Tagen gelten keine Ausgangsregelungen. Zusammenkünfte von max. 10 Personen aus max. 10 verschiedenen Haushalten sind möglich.

Testungen

Ab dem 26.12. gibt es in Dornbirn/Messegelände die Möglichkeit, sich gratis testen zu lassen. Anmeldungen auf www.vorarlberg.at/vorarlbergtestet. Am 15., 16. und 17. Jänner, sind österreichweite Massentests geplant. Mit einem negativen Test kann die Ausgangssperre mit 18. Jänner beendet werden („Freitesten“); ohne Test verlängert sich die Ausgangsbeschränkung bis inklusive 24. Jänner.

Handel und Dienstleistungen

Körpernahe Dienstleistungen (insbes. Friseure, Kosmetiker, Piercen, Tätowieren etc.) sind bis 18. Jänner untersagt. Lieferungen sind zulässig. Die Abholung von Speisen ist weiterhin möglich. Zudem ist ab 26.12. „Click & Collect“ im Handel erlaubt. Das heißt, dass eine Online-Bestellung in einem stationären Einzelhandelsgeschäft abgeholt werden kann.

Seilbahnen/Skilifte und Sportstätten

Seilbahnen und Zahnradbahnen (Skilifte) dürfen unter Einhaltung bestimmter Vorgaben (insbes. FFP-2-Maske) voraussichtlich am 24. Dezember öffnen. Outdoor-Sportstätten bleiben geöffnet (z.B. Parkstadion)

Gastronomie und Beherbergung

Öffnungen sind ab 18. Jänner 2021 vorgesehen (unter bestimmten Auflagen).

Veranstaltungen

Ab 18. Jänner 2021 gelten folgende Beschränkungen: 500 Personen Indoor, 750 Personen Outdoor. Es dürfen nur 50% der Kapazitäten der Plätze belegt sein.

Schulen

Alle Schulstufen gehen von 7. bis 17. Jänner ins Distance Learning. Ab 18. Jänner soll wieder Unterricht vor Ort stattfinden.