News 3G-Pflicht am Arbeitsplatz ab 1. November 29. Oktober 2021

Impfpass ausschnitt

Auf die derzeit besorgniserregend steigenden Infektionszahlen reagiert der Bund mit neuen Maßnahmen: Ab 1. November gilt für alle Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in Österreich die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz.

Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist. Wer keinen 3G-Nachweis dabeihat, muss in dieser Zeit am Arbeitsplatz durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Welche Nachweise können erbracht werden?

  1. Getestet: Personen, die getestet sind, können dies mit einem gültigen Testzertifikat oder einem negativen Testergebnis nachweisen. Es sind jene Testnachweise gültig, die laut Stufenplan in der jeweiligen Stufe als Nachweis im Sinne der 3G-Regel gelten.
    PCR-Test: 72 Stunden ab Probenahme
    Antigen-Test: 24 Stunden ab Probenahme
    Antigen-Selbsttests, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst sind (Wohnzimmertests): 24 Stunden ab Probenahme (noch bis 7. November gültig)
  2. Genesen: Personen, die bereits eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, können dies mit einem gültigen Genesungszertifikat, einem Absonderungsbescheid oder einer ärztlichen Bestätigung nachweisen. Der Nachweis einer Genesung ist für 180 Tage gültig.
  3. Geimpft: Immunisierung durch zwei Teilimpfungen (Pfizer, Astra, Moderna), gültig 360 Tage nach der zweiten Impfung
    Immunisierung durch eine Impfung (Johnson & Johnson), gültig 270 Tage nach der Impfung
  4. Außerdem ist ein Antikörpernachweis für 90 Tage ab Testung gültig.

PCR-Gurgeltests in der Apotheke

Seit Dienstag, 2. November können in allen Lustenauer Apotheken PCR-Gurgeltests für zuhause abgeholt werden. Für die Testung ist eine Registrierung unter https://vorarlberg.at/vorarlberggurgelt erforderlich. Die Spültests können in den Apotheken abgegeben werden, die sie dann zur Laboruntersuchung weitergeben. Innerhalb von 24 Stunden soll das Ergebnis dann per SMS eintreffen. Pro Person werden drei Kontingente mit je vier Tests pro Monat abgegeben. Eine Anleitung zur Durchführung der PCR-Gurgeltests ist auf Youtube abrufbar.

Corona-Stufenplan: Stufe 2 ab 8.11.

Wegen der Belegung von mehr als 300 Intensivbetten tritt ab 8. November die Stufe 2 des Corona-Stufenplans des Bundes in Kraft: Wohnzimmertests nicht mehr für 3G gültig, Nachtgastro und Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze ab 500 Personen nur noch 2G (geimpft/genesen)