News Ab 15. September gilt der neue Corona-Dreistufenplan 10. September 2021

Bürgerservice FFP2-Maske

Am Mittwoch hat die Bundesregierung neue Maßnahmen zur Senkung der Coronazahlen angekündigt. Es gibt einen Dreistufenplan, der von der Belegung der Intensivbetten in ganz Österreich abhängt.

Stufe 1: Zehn Prozent der Intensivbetten belegt (200 Patient:innen)

Es gelten folgende Maßnahmen:

  • Wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden musste (Öffentliche Verkehrsmittel, Supermärkte, Apotheken, Trafiken), gilt wieder für alle die FFP2-Maskenpflicht.
  • Im sonstigen Handel ist die FFP2-Maske für Ungeimpfte Pflicht, für alle anderen empfohlen.
  • Die FFP2-Pflicht für Ungeimpfte gilt auch in Kultureinrichtungen, wo nicht „3G“ gilt. Das bedeutet, Ungeimpfte müssen diese Maske in Museen, Bibliotheken und Archiven tragen. Im Konzert und im Theater reicht wie bisher auch ein Test.
  • Die Antigen-Tests gelten nur noch 24 statt bisher 48 Stunden.
  • Für Veranstaltungen ab 25 Teilnehmer:innen gilt die 3G-Regel (bisher 100)
  • Die Einhaltung der Maßnahmen wird auch verstärkt kontrolliert.

Stufe 2: 15 Prozent der Intensivbetten belegt (300 Patient:innen)

Sieben Tage nach Überschreitung des Schwellenwertes gilt folgendes:

  • Die Zutrittsregeln für die Nachtgastronomie und Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze werden verschärft. Sind über 500 Personen vorgesehen, ist der Eintritt nur noch für Geimpfte oder Genesene möglich. Der Status „Genesen“ gilt wie bisher sechs Monate nach der Erkrankung.
  • Wohnzimmertests sind nicht mehr als 3G-Nachweis gültig. Die Regeln in Schulen sollen bundesweit durch verkürzte Gültigkeiten nicht beeinflusst werden.

Stufe 3: 20 Prozent der Intensivbetten belegt (400 Patient:innen)

Sieben Tage nach Überschreitung gilt folgendes:

  • Ist diese Stufe erreicht, gelten nur noch PCR-Tests als 3G-Nachweis. Das betrifft laut jetzigem Stand etwa Theater, Kino, die Gastronomie oder sämtliche körpernahen Dienstleister:innen.

Den Bundesländern steht es aber wie bisher frei, strengere Maßnahmen einzuführen.