News Am Sonntag, den 13. September ist Wahltag 8. September 2020

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Zweiter Anlauf nach der Absage im März: Lustenaus Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren sind diesen Sonntag aufgerufen, die 36 Mandate der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin zu wählen. Jede Stimme zählt, machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!

Die Wahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin und der Gemeindevertretung finden alle fünf Jahre statt. Erstmals gibt es bei dieser Wahl zwei separate Stimmzettel für die beiden Wahlen. Es treten fünf KanditatInnen für die Bürgermeisterwahl und sechs Parteien für die Gemeindevertretungswahl an.

2 Stimmzettel: Wie gebe ich meine Stimme ab?

Foto2 Erstmals gibt es zwei separate Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Gemeindevertretung.

Im Kreis neben dem Namen der Bürgermeisterkandidatin oder des Bürgermeisterkandidaten bzw. der Partei muss ein „X“ gemacht werden. Die Wahl des Bürgermeisters ist unabhängig von der Wahl einer Partei in die Gemeindevertretung: Das bedeutet, dass die Stimme für die gewählte Kandidatin oder den gewählten Kandidaten gültig ist, unabhängig davon, welcher Partei die Stimme für die Gemeindevertretung gegeben wurde. Für die Wahl der GemeindevertreterInnen können bis zu fünf Vorzugsstimmen für ListenkandidatInnen der gewählten Partei vergeben werden. Eine Kandidatin oder ein Kandidat kann dabei maximal zwei Vorzugsstimmen erhalten.

Stimmzettel zuhause durchschauen und schon ausfüllen

Die Stimmzettel und Wahlausweise mit der amtlichen Wahlinformation haben alle Stimmberechtigten zugestellt bekommen. So kann man sich schon vor der Wahl ohne Zeitdruck Gedanken zur Wahl zu machen und die Stimmzettel idealerweise zuhause ausfüllen. Es müssen beide Stimmzettel, der Abschnitt „Wahlausweis“ sowie ein amtlicher Lichtbildausweis mit in das Wahllokal gebracht werden. In der Wahlzelle liegen Ersatzstimmzettel auf.

Wer wird BürgermeisterIn und wer kommt in die Gemeindevertretung?

Für die Wahl zum Bürgermeister oder zur Bürgermeisterin braucht es die absolute Mehrheit, also 50 % plus eine Stimme. Erreicht keiner der Kandidatinnen oder Kandidaten diese Grenze, findet 14 Tage später eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten BürgermeisterkandidatInnen statt. Die Mandate der Gemeindevertretung werden nach der Anzahl der Stimmen unter den Parteien aufgeteilt.

COVID-19 Schutzkonzept und weitere Empfehlungen

Kranke Wählerinnen und Wähler sollen dringend die Möglichkeit der Briefwahl nutzen. Im Wahllokal selber halten Sie bitte Abstand und tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz. In den Wahllokalen stehen Desinfektionsmittel bereit. Bringen Sie die amtliche Wahlinformation, einen amtlichen Lichtbildausweis und die schon ausgefüllten Stimmzettel oder ihr eigenes Schreibzeug mit.

Bürgerservice länger geöffnet

Zur persönlichen Beantragung der Wahlkarte hat das Bürgerservice am Mittwoch, 09.09.2020 und Donnerstag, 10.09.2020 von 8 – 12 Uhr und 13.30 bis 19.00 Uhr für Sie geöffnet.