News Aus 3G wird 2G: Seit 8. November gelten strengere Maßnahmen 10. November 2021

Impfpass ausschnitt

Im Wesentlichen bedeutet das: aus 3G wird 2G, die Veranstaltungsregeln wurden verschärft, Maskenregelungen vereinheitlicht und der Grüne Pass den Empfehlungen entsprechend angepasst. Die Ausgabe von Antigentests im Reichshofsaal dauert noch bis Freitag, 12. November.

Aus 3G wird 2G

Überall dort, wo bislang 3G galt, haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt. Dies gilt für:

  • körpernahe Dienstleistungen
  • Gastronomie, Nachtgastronomie, Weihnachtsmärkte, Hotellerie und ähnliche Settings
  • den Kulturbereich (Theater, Kinos und Opern, nicht aber Museen)
  • Sport und Freizeiteinrichtungen
  • Besuche in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen, davon ausgenommen sind etwa Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung oder die Begleitung bei der Geburt. In geschlossenen Räumen ist zusätzlich eine FFP2-Maske zu tragen.

Übergangsfrist bis 6.12.2021: Bis dahin ist der Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test möglich.

Arbeitsplatz

Grundsätzlich gilt die 3G-Regel, in besonders sensiblen Bereichen werden strengere Regeln vorgeschrieben. Antikörpertests und Antigen-Selbsttests („Wohnzimmertests) sind nicht mehr als G-Nachweis gültig.

Veranstaltungen

  • Mehr als 25 Teilnehmer:innen: 2G-Pflicht
  • Mehr als 50 Teilnehmer:innen: Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde bis 1 Woche vor der Veranstaltung, Ernennung eines/einer COVID-19-Beauftragten, Erstellung eines Präventionskonzepts
  • Mehr als 250 Teilnehmer:innen: Bewilligung durch Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich

FFP2-Maskenpflicht

Generelle FFP2-Maskenpflicht im gesamten Handel, in Museen und Bibliotheken – überall dort, wo kein G-Nachweis vorgeschrieben ist.

Grüner Pass

  • Gültigkeit für neun Monate nach der 2. Impfung, danach braucht es eine 3. Dosis für ein gültiges Zertifikat (tritt am 6.12.2021 in Kraft).
  • Für Johnson&Johnson-Geimpfte gilt ab 3.1.2022: Es braucht eine 2. Dosis für einen gültigen Grünen Pass.

Kinder und Jugendliche

  • Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen und müssen somit kein Testergebnis vorweisen.
  • Für Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) gilt: Der Ninja-Pass wird dem 2G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis fürs Restaurant, Kino oder Seilbahnen.
  • Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2G-Nachweis verfügen, um 2G-Settings betreten zu dürfen.