News Bitte so wenig Feuerwerk wie möglich 21. Dezember 2021

Der Jahreswechsel 2021/22 wird im Bezirk Dornbirn neuerlich schallgedämpft über die Bühne gehen. Lustenau verzichtet auch dieses Jahr auf ein Silvester-Spektakel im großen Stil am Kirchplatz. Nachdem Feuerwerkskörper dennoch verkauft werden dürfen, haben sich die Städte Dornbirn und Hohenems und die Marktgemeinde Lustenau auf eine gemeinsame Vorgangsweise im Bezirk geeinigt: Um die Lärm- und Umweltbelastungen möglichst kurz zu halten, ist das Abschießen von handelsüblichen Kleinfeuerwerken ausschließlich in der Silvesternacht zwischen 23.00 und 1.00 Uhr und nur in ausgewiesenen Bereichen – in Lustenau im Radius von 1 Kilometer um das Zentrum - gestattet.

Luftaufnahme Zentrum_Lukas Hämmerle_Thomas Holzer

Das Feuerwerk zum Jahreswechsel hat jahrelange Tradition und ist ohne Zweifel schön anzusehen, doch leider auch besonders schädlich für Menschen, Tiere und Umwelt. Lärm, Schadstoffe und die erhöhte Unfallgefahr sind nur einige der Schattenseiten eines Feuerwerks. In diesem Sinne verzichtete Lustenau 2019 erstmals auf ein großes Feuerwerk und bot stattdessen eine Lasershow am Kirchplatz an.

Schön, aber schädlich

In der Silvesternacht steigen die Feinstaubwerte in vielen Städten auf die höchsten Werte des ganzen Jahres. Zudem ist die Knallerei insbesondere für kleine Kinder und für Tiere mit sehr viel Stress verbunden. Ein Informationsblatt des Landes über weitere Auswirkungen von Feuerwerken steht unten zum Download bereit. Der dringende Appell lautet auch für den kommenden Jahreswechsel: Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und Ihre Umgebung und schießen Sie so wenig Feuerwerk wie möglich ab.

So ist die Rechtslage

Das Pyrotechnikgesetz gibt die Grundlagen vor, die aktuelle Verordnung der Gemeinden die Details. Grundsätzlich sind Feuerwerke ohne behördliche Genehmigung immer verboten. Für den Jahreswechsel erlassen deshalb die Bürgermeister:innen eine eigene Verordnung mit Ausnahmen.

Zu beachten ist, dass diese Ausnahme in Lustenau nur innerhalb von einem Kilometer im Umkreis des Ortszentrum gilt. Das heißt innerhalb dieses 1-km-Radius um das Zentrum ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände zwischen 23.00 und 1.00 Uhr erlaubt. Außerhalb davon sind Feuerwerke und Knaller auf jeden Fall verboten, ebenso innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten sowie in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Orten, insbesondere Tankstellen.