News Corona-Ampel: Region Rheintal/Walgau auf Rot geschaltet 23. Oktober 2020

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In der Sitzung der Ampel-Bundeskommission am 22. Oktober wurde vereinbart, die Region Rheintal/Walgau auf Rot zu schalten. Das Land Vorarlberg hat die Verschärfung von Maßnahmen bereits zuvor bekanntgegeben. Die neue Verordnung tritt am Samstag, 24. Oktober 2020, in Kraft.

Maßnahmen in Vorbereitung für Pflegeheime und Oberstufe

Neben den bereits verschärften Landesmaßnahmen, sind von der Schaltung auf Rot zwei weitere Bereiche betroffen, diese sind in Vorbereitung:

  • Eine Einschränkung der Besuche in Pflegeheimen
  • Die Umstellung auf Distance Learning für die Oberstufe

Zusätzliche verschärfte Landesmaßnahmen treten am Samstag, den 24. Oktober in Kraft:

  • Einführung einer Registrierungspflicht für Gäste bei Gastronomiebetrieben. Die Sperrstunde in der Gastronomie bleibt bei 22.00 Uhr.
  • Das Verbot von privaten Festen in Garagen und anderen Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen
  • Die Untersagung von Vereinsveranstaltungen ab 22:00 Uhr, die überwiegend dem geselligen Beisammensein dienen.
  • Die Maximalzahl bei behördlich genehmigten Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Plätzen bleibt ebenfalls unverändert auf 250 Personen indoor und 500 outdoor.

Folgende Maßnahmen des Bundes gelten seit Freitag, 23. Oktober

  • Bei privaten Zusammenkünften und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind nur mehr maximal sechs Personen zugelassen, sofern es keine zugewiesenen Sitzplätze gibt, im Freien sind zwölf Personen zugelassen.
  • Die Personengrenzen gelten auch z.B. für Treffen im Park oder am Spielplatz, ebenso bei sonstigen Freizeitaktivitäten, beispielsweise beim Yoga-Kurs, in der Tanzschule, auf Geburtstagsfeiern oder in Vereinslokalitäten.
  • Nicht betroffen sind Begräbnisse.
  • Auch der Vereinssport kann weiter stattfinden, sofern ein Präventionskonzept vorliegt. Nicht angemeldetes Fußballspielen mit mehr als zwölf Personen etwa auf der Wiese ist hingegen nicht gestattet.
  • Für alle Veranstaltungen - indoor wie outdoor - gilt ab 23. Oktober Maskenpflicht. Außerdem dürfen keine Speisen oder Getränke ausgeschenkt werden.