News Corona: Verschärfte Maßnahmen ab 23. Oktober 2020 20. Oktober 2020

Luschnouar Markt Corona © Miro Kuzmanovic (2)

Die Bundesregierung hat am Montag, 19. Oktober 2020 weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bekanntgegeben. Zeitgleich mit deren Inkrafttreten am Freitag, 23. Oktober werden auch zusätzliche Maßnahmen des Landes wirksam, wie Landeshauptmann Markus Wallner bekanntgab.

Diese betreffen insbesondere die Einführung einer Registrierungspflicht für Gäste bei Gastronomiebetrieben, die Beibehaltung der Sperrstunde um 22.00 Uhr, das Verbot von Festen in Garagen und anderen Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen und die Reduzierung von Vereinstätigkeiten auf deren ursprünglichen Zweck – also kein geselliges Zusammensein im Anschluss. Angesichts der bevorstehenden Feiertage appelliert der Landeshauptmann, die Vernunft walten zu lassen: „Bleiben Sie zu Halloween und Allerheiligen zuhause, führen Sie Friedhofsbesuche nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt und ohne große Familienzusammenkünfte durch.“

Neue Maßnahmen des Bundes

  • Ab Freitag, 23. Oktober sind bei privaten Zusammenkünften und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur mehr maximal sechs Personen zugelassen, sofern es keine zugewiesenen Sitzplätze gibt, im Freien sind zwölf Personen zugelassen.
  • Die Personengrenzen gelten auch z.B. für Treffen im Park oder am Spielplatz, ebenso bei sonstigen Freizeitaktivitäten, beispielsweise beim Yoga-Kurs, in der Tanzschule, auf Geburtstagsfeiern oder in Vereinslokalitäten.
  • Nicht betroffen sind Begräbnisse.
  • Auch der Vereinssport kann weiter stattfinden, sofern ein Präventionskonzept vorliegt. Nicht angemeldetes Fußballspielen mit mehr als zwölf Personen etwa auf der Wiese ist hingegen nicht gestattet.
  • Für alle Veranstaltungen - indoor wie outdoor - gilt ab 23. Oktober Maskenpflicht. Außerdem dürfen keine Speisen oder Getränke ausgeschenkt werden.

Zusätzliche Landesmaßnahmen

Ebenso ab 23. Oktober treten in Vorarlberg folgende Maßnahmen in Kraft:

  • Einführung einer Registrierungspflicht für Gäste bei Gastronomiebetrieben, das Verbot von Festen in Garagen und anderen Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen und die Reduzierung von Vereinstätigkeiten auf deren ursprünglichen Zweck – also kein geselliges Zusammensein im Anschluss.
  • Die Sperrstunde in der Gastronomie bleibt bei 22.00 Uhr.
  • Die Maximalzahl bei behördlich genehmigten Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Plätzen bleibt auf 250 Personen indoor und 500 outdoor.
  • Sollte die Ampel auf Rot geschalten werden, müssen Schülerinnen und Schüler ab der 9. Schulstufe ins Homeschooling.