News Corona: Vorsichtige Öffnung ab 15. März 10. März 2021

Corona Öffnung

Bund und Land haben am Dienstag, den 9. März die Eckpunkte für eine kontrollierte Öffnung, die in Vorarlberg ab 15. März zur Anwendung kommen, fixiert. Bei den Zutritten (außer Gastronomie) kommt erstmals ein in Vorarlberg entwickeltes Selbsttest-System mit digitaler Erfassung zur Anwendung.

Außerschulische Jugendarbeit und Kultur

  • in geschlossenen Räumen und im Freien
  • Testpflicht bei Aktivitäten in geschlossenen Räumen
  • Gruppengröße: maximal 10 Menschen in geschlossenen Räumen, 20 im Freien
  • verpflichtendes Präventionskonzept und Registrierungspflicht
  • Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test, Selbsttest an der Teststraße oder zuhause

Sport bis 18 Jahre

  • in geschlossenen Räumen und im Freien
  • Erlaubt sind Trainings mit 2 m Abstand in allen Sportarten (kurzfristige Unterschreitung ist möglich), keine Sportarten mit Kontakten bei sportartspezifischer Ausübung.
  • Test-Pflicht, wenn Sport in geschlossenen Räumen stattfindet
  • Gruppengröße: maximal 10 Menschen in geschlossenen Räumen, 20 im Freien
  • verpflichtendes Präventionskonzept und Registrierungspflicht
  • Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test, Selbsttest an der Teststraße oder zuhause

Treffen von Selbsthilfegruppen

  • in geschlossenen Räumen und im Freien
  • FFP2-Masken-Pflicht in geschlossenen Räumen und Mindestabstand von 2 m
  • Registrierungspflicht
  • Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test, Selbsttest an der Teststraße oder zuhause

Veranstaltungen

  • nur mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen
  • in geschlossenen Räumen und im Freien
  • Test-Pflicht und FFP2-Masken-Pflicht
  • Obergrenze für BesucherInnen beträgt 100 Personen und max. 50 Prozent des Fassungsvermögens.
  • verpflichtendes Präventionskonzept und Gäste-Registrierungspflicht
  • Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test, Selbsttest an der Teststraße oder zuhause

Öffnung der Gastronomie

  • behördlicher Antigen- oder PCR-Test notwendig
  • in geschlossenen Räumen und im Freien
  • 2 m Abstand zwischen den Tischen
  • Pro Tisch max. 4 Erwachsene aus max. 2 Haushalten zuzüglich minderjährige Kinder ODER gemeinsamer Haushalt
  • Selbstbedienung nur mit besonderen hygienischen Vorkehrungen
  • Gäste- Registrierungspflicht
  • Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test oder Selbsttest an der Teststraße