News Europaparlamentswahl am 26. Mai 2019 16. Mai 2019

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Alle fünf Jahre wird das Europäische Parlament neu gewählt. Heuer ist es wieder soweit: Zwischen 23. und 26. Mai sind rund 350 Millionen Europäerinnen und Europäer dazu aufgerufen, ihre Vertretung in Straßburg und Brüssel zu wählen. In Österreich findet die Wahl am Sonntag, den 26. Mai statt.

Das Europäische Parlament mit seinem Hauptsitz in Straßburg ist das demokratisch gewählte Organ der Europäischen Union. Es vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, entscheidet über europäische Gesetze sowie den Haushalt der Union und wählt den Kommissionspräsidenten. Außerdem übt es – wie der Nationalrat auf österreichischer Ebene – eine Kontrollfunktion über die anderen EU-Institutionen aus.

Bei der Wahl am Sonntag, dem 26. Mai 2019 werden die österreichischen Abgeordneten des Europäischen Parlaments von den wahlberechtigten Österreicherinnen und Österreichern und von den in der Europa-Wählerevidenz eingetragenen wahlberechtigten nichtösterreichischen EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern gewählt.

Wer ist in der Marktgemeinde Lustenau berechtigt, die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments zu wählen?

Zur Teilnahme an der Europawahl 2019 (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, Österreicher, Auslandsösterreicher oder Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind, am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vorliegt. In Lustenau sind bei der Europaparlamentswahl 15.547 Wählerinnen und Wähler stimmberechtigt.

Informationen dazu finden Sie in der amtlichen Wahlinformation, die von der Post zugestellt wurde und auf www.help.gv.at/news 

Wählen mit Wahlkarte: Wann brauche ich eine Wahlkarte?

Wenn Sie am Wahltag wahrscheinlich nicht in Lustenau sind oder aus einem anderen Grund nicht in ihr Wahllokal gehen können.

Bis wann kann ich eine Wahlkarte beantragen?

Persönlich: Bis spätestens 24. Mai 2019 jeweils Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und Freitag, den 24. Mai von 8.00 bis 12.30 Uhr.
Schriftlich: Bis spätestens 22.5.2019, 24 Uhr

Wie und wo kann ich eine Wahlkarte beantragen?

Sie können eine Wahlkarte persönlich, online oder schriftlich beantragten: Persönlich unter Vorlage eines Identitätsnachweises (z. B. Reisepass) im Bürgerservice des Rathauses.

Muss ich die Wahlkarte selbst beantragen?

Ja, es gibt keine Möglichkeit der Antragstellung durch eine andere Person, z.B. Sachwalter, Vertreter, Beauftragter.

Zur Briefwahl:

Auf der Wahlkarte finden Sie Anweisungen zur Ausübung der Briefwahl. Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten. Die Wahlkarte muss – wenn von der Briefwahl Gebrauch gemacht wurde - spätestens am Wahltag bis 17 Uhr bei einer Bezirkswahlbehörde einlangen oder am Wahltag in einem Sprengelwahllokal während der Öffnungszeiten, in Lustenau bis 12.00 Uhr, abgegeben werden. Später einlangende Wahlkarten können nicht in die Ergebnisermittlung einbezogen werden.

Kann ich mit einer Wahlkarte auch in einem Wahllokal der Marktgemeinde Lustenau wählen?

Ja, in jedem Wahllokal in der Marktgemeinde Lustenau und in jeder Gemeinde in Österreich unter Vorlage eines Identitätsnachweises. Beachten Sie dabei aber unbedingt, dass dies nur möglich ist, solange Sie die Briefwahlhandlung noch nicht vorgenommen haben.