News Fraktionen bekräftigen Position gegen die Planungsziele der neuen Rheinbrücke Lustenau-Au 20. Januar 2023

Der sich im Planungsverfahren abzeichnende Neubau der Rheinbrücke Lustenau-Au am jetzigen Standort stößt in Lustenau fraktionsübergreifend auf Ablehnung: Eine Reduktion der Verkehrsleistung und des Zollamts werde nicht ausreichend verfolgt, stattdesssen zielten die aktuellen Planungen auf eine Zementierung des Status Quo. Lustenau fordert noch einmal vehement eine gesamthafte Betrachtung der überörtlichen Verkehrsplanungen S18, DHAMK (Diepoldsau-Hohenems-Altach-Mäder-Kriessern) und Rheinbrücke – mit dem Ziel, Lustenau dauerhaft vom grenzüberschreitenden Verkehr zu entlasten.
Vorliegende Planungsziele bringen keinerlei Verkehrsentlastung für Lustenau
„Bereits vor einem Jahr haben die Lustenauer Fraktionen ein Positionspapier mit den Zielen und Anliegen der Gemeinde an die übergeordneten Verkehrs-Infrastrukturplanungen formuliert. Seither sind die Variantenprüfungen für den Brückenneubau fortgeschritten, ohne jedoch die überörtlichen Verkehrsplanungen ausreichend miteinzubeziehen bzw. das endgültige Ergebnis der S18-Alternativenprüfung abzuwarten“, drücken die Fraktionen beim Lokalaugenschein am Zollamt Lustenau/Au ihr Unverständnis aus. Am Abend zuvor hat der Lustenauer Gemeindevorstand einstimmig ein mit allen Fraktionen abgestimmtes Positionspapier verabschiedet, das als Stellungnahme der Gemeinde in den Planungsprozess eingebracht wird.
Zementierung des Status quo beim Neubau wird abgelehnt
Angesichts der aktuellen Verkehrsplanungen zur neuen Rheinverbindung zwischen Au und Lustenau bekräftigt die Gemeinde deshalb ihre Haltung und fordert geschlossen: Die überörtlichen Vorhaben S18, DHAMK und die Rheinbrücke sollen gesamthaft geplant und geprüft werden. Die Haltung der Straßenbauabteilung des Landes Vorarlberg, wonach aus ‚Termindruck‘ unabhängig von der Alternativenprüfung S18 die Varianten-Entscheidung für den Brückenneubau getroffen werde, werde man nicht akzeptieren. „Unsere Forderung nach einer Gesamtlösung wird dadurch direkt unterwandert“, so die Fraktionen übereinstimmend, „einen Ersatz der Brücke ohne Verbesserungen für das Lustenauer Wohngebiet, ohne Auffächerung und deutliche Reduktion des PKW- und LKW-Verkehrs werden wir nicht akzeptieren.“ Ein gleichwertiger Ersatz, noch dazu am gleichen Standort, leistet keinen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsprobleme in Lustenau. – ganz im Gegenteil, es ist zu befürchten, dass die neue Brücke die jetzige Verkehrsbelastung noch verstärkt. Gefordert wird die Abschaffung des 24-Stunden-Betriebs am Zollamt.
Die Marktgemeinde Lustenau fordert die Berücksichtigung der folgenden Zielsetzungen:
▪ Raschere Entlastung der Ortsdurchfahrt
▪ Erhöhung der Verkehrssicherheit
▪ Abschaffung dedes 24h-Betriebs am Zollamt
▪ Künftige Einhaltung von Vorgaben gem. lfd. Verfahren IG Luft
▪ Anrainerschutz vor Lärm- und Lichtemissionen
▪ Erreichung der Klimaneutralität 2040
Trinkwasserversorgung schützen
Im Zuge von Rhesi muss Lustenau seine Trinkwasser-Brunnen im Rheinvorland verlegen. Dadurch rückt das Trinkwasserschutzgebiet weiter nach Süden. Gerade die sich als Bestvariante abzeichnende neue Brücke nördlich der bestehenden würde das zukünftige Brunnenschutzgebiet und damit die Trinkwasserversorgung gefährden, so die Befürchtung in Lustenau. „Eine Trasse liegt unmittelbar über dem ersten Vertikalfilterbrunnen unserer neuen Trinkwasserversorgung und die sich abzeichnende ‚Bestvariante‘ weniger als 20 m davon entfernt in der engeren Brunnenschutzzone. Daher lehnt Lustenau alle Varianten ab, von denen potenzielle Gefährdung der Trinkwasserversorgung ausgehen könnte.“
Sofortmaßnahmen bis zum Neubau gefordert
Im Positionspapier halten die Fraktionen abschließend fest, dass keine Variantenentscheidung akzeptiert werden kann, solange der Evaluationsprozess der S18 nicht endgültig abgeschlossen sei – und nicht zuletzt sollen, bis mit dem Neubau begonnen wird, sofortige Maßnahmen zur wirksamen Verkehrsentlastung Lustenaus getroffen werden.