News Sieben Volksbegehren 17. April 2023

Volksbegehren

In den Österreichischen Gemeindeämtern liegen von Montag, 17. April 2023 bis Montag, 24. April 2023 sieben Volksbegehren zur Eintragung auf.

Bis 24. April gibt es die Möglichkeit, zu folgenden Volksbegehren Eintragungen vorzunehmen: Lieferkettengesetz Volksbegehren, Beibehaltung Sommerzeit, Unabhängige JUSTIZ sichern, GIS Gebühren NEIN, BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN, NEHAMMER MUSS WEG und ECHTE Demokratie - Volksbegehren. Wer eines der sieben Anliegen bereits unterstützt hat und ihm somit zur Auflegung in der Eintragungswoche verholfen hat, kann nicht noch einmal unterschreiben. Die Unterstützungserklärungen werden angerechnet.

Eintragungszeitraum von 17. April bis 24. April 2023

Die Volksbegehren können entweder persönlich im Bürgerservice des Rathauses (Zimmer E6) oder online per Handysignatur oder mit der Bürgerkarte über die Homepage des Innenministeriums www.bmi.gv.at/volksbegehren unterstützt werden. Eintragungen im Bürgerservice sind noch zu folgenden Zeiten möglich.

Montag, 17. April 2023, von 8-16 Uhr
Dienstag, 18. April 2023, von 8-20 Uhr
Mittwoch, 19. April 2023, von 8-16 Uhr
Donnerstag, 20. April 2023, von 8-16 Uhr
Freitag, 21. April 2023, von 8-16 Uhr
Montag, 24. April 2023, von 8-16 Uhr
 

Online kann eine Eintragung bis zum 24. April 2023 um 20 Uhr durchgeführt werden.

Stimmberechtigt ist, wer am 24. April 2023 das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 13. März 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.