News Gelockerte Besuchsregelung in den Lustenauer Seniorenhäusern 2. März 2021

Liebe Besucherinnen und Besucher,
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Besuchsregelung in den Altenheimen gelockert. Seit Sonntag, den 28. Februar dürfen die Bewohnerinnen und Bewohner zwei Besuche pro Woche mit jeweils zwei Personen empfangen.
Bitte beachten Sie die derzeit geltenden Besuchsregelungen in unseren Häusern:
- Jede Bewohnerin und jeder Bewohner darf wöchentlich zwei Besuche mit jeweils zwei Personen empfangen.
- Die Besuchszeiten sind Dienstag und Samstag von 14.00 - 17.00 Uhr.
- Während der Besuchszeiten sind die Seniorenhäuser geöffnet, außerhalb der Besuchszeiten sind sie geschlossen.
- Ausnahmen gibt es in Palliativsituationen. Bitte melden Sie sich telefonisch im jeweiligen Wohnbereich an.
- Die Bewohnerinnen und Bewohner dürfen nur mit einer FFP2-Maske besucht werden. Bitte tragen Sie die Maske während Ihres gesamten Besuches.
- Der Gesundheitscheck findet wie bisher im Eingangsbereich der Einrichtungen statt.
- Bei jedem Besuch ist ein negativer Antigentest vorzuweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Wir bitten um Verständnis für die Maßnahmen zum Schutz Ihrer Zugehörigen und bedanken uns recht herzlich bei Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Mitwirken!