Gemeindeabgaben, -gebühren und Tarife für 2027 beschlossen 6. November 2026

GVE_Gebuehren_Zweitwohnungsabgabe

Traditionell beschließt die Lustenauer Gemeindevertretung in ihrer Novembersitzung die Gemeindeabgaben, -gebühren und Tarife für das kommende Jahr, so auch heuer am Donnerstag, den 5. November. Außerdem wurde das Aus der Zweitwohnungsabgabe mit Ende des Monats beschlossen.

Bürgermeister und Finanzreferent Patrick Wiedl präsentierte die Gebühren. Diese werden zum größten Teil moderat im Indexbereich erhöht, wie z.B. die Friedhofsgebühren, die Gemeindeblattinseratgebühren und die Musikschultarife. Die Hundesteuer wird von 85 auf 95 Euro erhöht, die Kanalbenützungsgebühr von 3,80 auf 3,95/m³ Euro netto. Die Abfallsackgebühren werden entsprechend den Vorgaben des Umweltverbandes in Einklang mit den umliegenden Gemeinden angepasst. Die Gebühr für die Abholung sperriger Grünabfälle wird aufgrund der für diesen Service hohen anfallenden Kosten im Jahr 2027 von 29 auf 39 Euro brutto pro angefangenen m³ erhöht. Eine Anhebung im teils zweistelligen Bereich gibt es bei den Gebühren für die Benützung der Sporteinrichtungen (Parkbad, Rheinhalle, Parkstadion, Sporthalle Gymnasium, Radlerhalle, Schulturnhallen, Reichshofstadion und Stadion an der Holzstraße). Die politischen Diskussionen erstreckten sich über die soziale Verträglichkeit der Erhöhungen, wie SPÖ und Grüne kritisierten. Diese stimmten gegen das Gebührenpaket, das mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS beschlossen wurde.

ZentrumLustenau_DSC8406_LukasHaemmerleThomasHolzer Die Zweitwohnungsabgabe wird mit Ende November aufgehoben.

Zweitwohnungsabgabe wird aufgehoben

Mit Ende November wird die Zweitwohnungsabgabe, die ursprünglich bis Ende 2026 befristet war, aufgehoben. Eine entsprechende Beschlussempfehlung hat der Finanzausschuss nach Auswertung der bisherigen Ergebnisse abgegeben. Die Gründe liegen einerseits beim hohen Verwaltungsaufwand: Seit Juni 2025 fielen über 3.000 Arbeitsstunden für die Bearbeitung von knapp 2.600 Akten an. Dieser erhebliche Personalaufwand führte zu Verzögerungen bei anderen Aufgaben der Steuerabteilung, u. a. im Mahnwesen sowie bei der Bearbeitung von Grundsteuerbefreiungen). Andererseits wurde das Hauptziel der Abgabe, dem Leerstand von Wohnraum entgegenzuwirken, in der Praxis nicht erreicht. Aufgrund zahlreicher gesetzlicher Ausnahmetatbestände lag die Zahlungsquote bei unter 20 %. Mit der Vorverlegung des Außerkrafttretens auf Ende November 2026 wird verhindert, dass das Abgabenjahr 2026 noch vollständig vollzogen werden muss, womit weitere personelle Ressourcen geschont werden. Offene Verfahren aus den Abgabenjahren 2024 und 2025 werden abgeschlossen. Seit ihrem Inkrafttreten der Abgabe wurden bis zum 30. September 2026 Gesamteinnahmen von 347.621,17 Euro erzielt.

SPÖ-Gemeindevertreter Philipp Kreinbucher und Grünen-Vertreter Daniel Zadra kritisierten das Aus der Abgabe. Es sei eine mangelnde Verteilungsgerechtigkeit, dass man auf Einnahmen bei Eigentümern von Zweitwohnungen verzichte und im gleichen Atemzug Gebühren erhöhe, die ärmere Bürger:innen härter treffe. Die Aufhebung der Zweitwohnungsabgabe wurde mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Neos gegen die Stimmen von Grünen und SPÖ (26:10) beschlossen.

Die Sitzung wurde via Live-Stream übertragen und kann hier nachgesehen werden.