News Gemeindevertretung beauftragt Verordnung nach § 16b Raumplanungsgesetz 17. Dezember 2021

Gemeindevertretung_16_12_2021

Die Lustenauer Gemeindevertretung hat bei ihrer gestrigen Sitzung die Planungsabteilung des Gemeindeamtes damit beauftragt, eine Verordnung nach §16b Raumplanungsgesetz auszuarbeiten, wonach publikumswirksame Veranstaltungsstätten in Kern-, Wohn- und Mischgebieten nur bei Vorliegen einer Widmung als besondere Fläche errichtet werden dürfen. Die Verordnung soll der Gemeindevertretung bei deren nächster Sitzung, am 27. Jänner 2022, zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Geplantes Projekt Kulturzentrum mit Moschee der ATIB Lustenau

ATIB_Moschee_Visualisierung_Jochen_Specht_Kemal_Cansiz

Der Antrag der Lustenauer Volkspartei, vorgetragen von Fraktionsobmann Vizebürgermeister Daniel Steinhofer, bezieht sich konkret auf das Bauvorhaben der ATIB Lustenau zum Neubau eines Kulturzentrums mit Moschee in der Tavernhof- bzw Reichshofstraße.

Das Kulturzentrum KUM nach den Plänen der Architekten Jochen Specht und Kemal Cansiz soll neben einer Moschee ein Restaurant, Geschäftslokale, Seminarräume, ein Mehrzweckraum für Veranstaltungen und einen öffentlichen Freiraum mit einem 20 m hohen Turm umfassen.

Das Projekt sorge für kontroverse Diskussionen in der Bevölkerung, nicht nur in der Gestaltung, sondern auch wegen der größeren Verkehrsbelastung, die die deutliche Erweiterung mit sich brächte. Nachdem es schon in der Vergangenheit immer wieder Probleme wegen des Verkehrs gegeben habe und vor allem die Anrainer darunter besonders zu leiden gehabt hätten, müsse bei einem solchen, deutlich erweiterten Projekt genau geprüft werden, ob es in dieser Dimension auch raumplanerisch in dieses Gebiet passe, argumentierte Vizebürgermeister Daniel Steinhofer.

Entscheidung nun auf politischer Ebene

Wichtig sei es, dass durch diesen Beschluss die Entscheidungskompetenz nun an die Gemeindevertretung falle und diese aktiv an der Beurteilung mitarbeiten könne: „Sobald diese Verordnung beschlossen ist, ist also raumplanerisch zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Sonderwidmung vorliegen. Mit dieser Verordnung bekommen wir eine raumplanerische Grundlage, die es ermöglicht, alle Interessen ausreichend zu würdigen und letztlich genauestens prüfen zu können, ob am geplanten Standort wirklich ein konfliktfreies oder zumindest konfliktarmes Nebeneinander möglich sein kann“, so Vizebürgermeister Daniel Steinhofer.

Grüne, SPÖ und NEOS kritisierten den ihrer Ansicht nach sehr bzw zu späten Zeitpunkt des Antrages, man sei seit über zwei Jahren mit der ATIB im Gespräch.

Ein Abänderungsantrag der Grünen, dass die Gemeindevertretung eine Verordnung nach §16b für das ganze Ortsgebiet beschließe, die für künftige Bauvorhaben, aber nicht für schon eingereichte Projekte angewendet werde, blieb in der Minderheit. (Prostimmen Grüne, SPÖ, HaK und NEOS – Gegenstimmen ÖVP und FPÖ). Derya Okurlu von der HaK beantragte eine namentliche Abstimmung, auch dies fand keine entsprechende Mehrheit in der Gemeindevertretung (1:35 Gegenstimmen).

Die Freiheitlichen mit Fraktionsobmann Gemeinderat Martin Fitz unterstützten den Antrag der ÖVP und brachten ihrerseits zwei weitere Anträge zur Beschlussfassung. Die Gemeindevertretung solle erklären, dass ein Minarett oder ein minarettähnlicher Turm nicht ortsüblich sei, nicht ins Landschaftsbild passe und deshalb abgelehnt werde. Außerdem solle der Bürgermeister beauftragt werden, mit den Projektbewerbern Verhandlungen zu führen, „mit dem Ziel, einen geeigneteren Standort für ihren geplanten Bau einer Moschee mit Kulturzentrum oder Teilen davon sicherzustellen“, so Gemeinderat Martin Fitz. Auch die FPÖ-Anträge blieben in der Minderheit.

Der Antrag der Lustenauer Volkspartei wurde mit den 28 Stimmen von ÖVP, FPÖ, SPÖ und NEOS beschlossen (8 Gegenstimmen Grüne und HaK).

Die Gemeindevertretungssitzung wurde via Livestream übertragen und kann auf www.lustenau.at/gemeindevertretung nachgesehen werden.