News Gleiche Gesetze für alle Jugendlichen in Österreich 23. Januar 2019

Jugenschutz aha-Pocketfolder

Keine Zigaretten unter 18 Jahren, geänderte Ausgehzeiten und neue Regelungen beim Kauf und Konsum von Alkohol – das sind die wichtigsten Änderungen beim neuen Vorarlberger Kinder- und Jugendschutzgesetz, das am 1. Jänner 2019 in Kraft getreten ist.

Änderungen im Jugendschutz

Das Vorarlberger Kinder- und Jugendschutzgesetz bringt einige Neuerungen: So sind in Vorarlberg von nun an nicht nur der Genuss von „hartem Alkohol“ wie Schnaps, Vodka oder Rum erst ab 18 Jahren erlaubt, sondern auch das Rauchen bzw. der Verkauf von Tabakwaren. Dieses Rauchverbot gilt auch für Wasserpfeifen, sogenannte Shishas und E-Zigaretten. Die Sperrstunde wurde für 12- bis 14-Jährige auf 23 Uhr und für 14- bis 16-Jährige auf ein Uhr früh beschlossen. Ab 16 Jahren gibt es kein Limit.

Vereinheitlichung in allen Bundesländern

Der Jugendschutz ist Ländersache, weshalb es bislang die unterschiedlichen Regelungen zu Ausgehzeiten sowie Alkohol- und Tabakkonsum gab. Eine einheitliche Lösung fanden die Jugendreferenten der Länder im April vergangenen Jahres. „Ich finde es richtig, dass der Jugendschutz in allen Bundesländern weitestgehend vereinheitlicht wurde. Es ist für Jugendliche nur fair, wenn sie zum Beispiel in Wien und Vorarlberg die gleichen Rechte bezüglich Ausgang haben“, zeigt sich Jugendreferentin Julia Bickel erfreut.

aha-Pocketfolder bietet umfassende Informationen

Wie der Kinder- und Jugendschutz seit 1. Jänner 2019 in Vorarlberg geregelt ist, erfahren Jugendliche, Eltern und Interessierte im neuen aha-Pocketfolder. Der kostenlose Infofolder zu den Rechten und Pflichten von Kindern und Jugendlichen in Vorarlberg kann im aha abgeholt oder unter aha@aha.org.at bestellt werden. Infos gibt es außerdem online unter www.aha.or.at.