News Grenzüberschreitende Zusammenarbeit besiegelt 6. Juli 2022

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Lustenau und seine Schweizer Nachbargemeinde Au konnten einen weiteren Meilenstein im grenzüberschreitenden Leuchtturmprojekt "Rad- und Fußgängerbrücke Au-Lustenau" setzen: Der Rahmenvertrag zwischen der Marktgemeinde Lustenau und der Politischen Gemeinde Au wurde von Bürgermeister Kurt Fischer, Gemeindepräsident Christian Sepin und Gemeinderatsschreiber Marcel Fürer unterzeichnet.

In der Vereinbarung wollen Lustenau und Au das schon bisher sehr konstruktiv und partnerschaftlich gelebte pragmatische Zusammenwirken vertraglich abrunden und sicherstellen. Im Rahmenvertrag geht es um die Verständigung über das Gesamtprojekt, dessen Bau und Unterhalt sowie die Finanzierung. „Wir freuen uns, dass wir unsere grenzüberschreitende Zusammenarbeit nun offiziell besiegeln dürfen. Der Wunsch, schnell, sicher und zeitlich flexibel unterwegs sein zu können, macht nicht vor Staatsgrenzen Halt und die Distanzen zwischen Lustenau und Au eignen sich optimal für den Radverkehr“, machen Lustenaus Bürgermeister Kurt Fischer und der Auer Gemeindepräsident Christian Sepin mit Blick über den Rhein deutlich.

Vertragsunterzeichnung Rad- und Fußgängerbrücke Lustenau-Au

Leuchtturmprojekt

Die gut 280 Meter lange Rad- und Fußgängerbrücke wird etwa 650 Meter südlich des Grenzübergangs Lustenau-Au errichtet und verbindet den Weiler Oberfahr in Au mit der Kirchstraße in Lustenau. Eine Arbeitsgemeinschaft unter Federführung des Ingenieurbüros Giorgio Masotti aus Bellinzona war Gewinnerin des gemeinsamen Ingenieurwettbewerbs. Ihr Entwurf „Verweilen“ sieht eine Brücke aus Stahl mit Aufenthaltsmöglichkeiten in der Mitte vor und berücksichtigt neben den flussbaulichen und geologischen Verhältnissen auch die Freizeitmöglichkeiten im Rheinvorland und eine Querung der stark befahrenen L 203 in Lustenau. Eine Passerelle überbrückt künftig die Reichsstraße und bindet über die Kirchstraße das Zentrum an. Die Brücke liegt auf drei Stützen, der Überbau besteht aus Cortenstahl, das Geländer ist mit Edelstahlnetzen ausgefacht. Der Belag ist aus Gussasphalt, im Aufenthaltsbereich werden Gneisplatten vom Hinterrhein verwendet. Auf den bestehenden Dammkronen sind Verweilorte und Verbindungen zu jetzigen und künftigen Geh- und Velowegen vorgesehen. Im Herbst soll das Projekt zur Vorprüfung eingereicht werden. Läuft alles nach Plan, wird die Brücke – nach einjähriger Bauzeit – im Herbst 2025 eröffnet.

Visualisierung_Tag_©Studio Giorgio Masotti

Gemeinsame Finanzierung

Die Kosten für Planung, Bau und Unterhalt der Hauptbrücke tragen die Marktgemeinde Lustenau und die Politische Gemeinde Au je zur Hälfte. Die Kosten für die länderspezifischen Brückenabschnitte, Passerelle Lustenau und die die Rampe Au, tragen die Gemeinden selbst. In Au wird die Bürgerschaft zum gegebenen Zeitpunkt über den Baukredit befinden müssen. Die ersten Ingenieurleistungen über netto 116.774,25 Franken für die Hauptbrücke und netto 99.999 Euro für die Passerelle werden an die Arbeitsgemeinschaft Massotti vergeben.

Mitfinanzierung durch Land, Kanton und Bund

Wichtigste Fördergeber für das 10-Millionen-Franken-Projekt sind das Land Vorarlberg, der Kanton St. Gallen und der Schweizer Bund. „Im Juni hat der schweizerische Bund der Agglomeration Rheintal 40 Millionen Franken für verkehrsverbessernde Infrastrukturprojekte in Aussicht gestellt. Das ist Geld, das auf beiden Seiten des Rheins ankommt. Auch unser gemeinsames Leuchtturmprojekt soll davon profitieren“, freuen sich Kurt Fischer und Christian Sepin. Die Agglomeration Rheintal – der Zusammenschluss des Kantons St. Gallen, des Landes Vorarlberg und 23 Rheingemeinden - hat beim Schweizer Bund ein Paket aus über 20 Maßnahmen zur Mitfinanzierung von Infrastrukturprojekten eingereicht, die den Veloverkehr und den öffentlichen Verkehr verbessern – auch über die Grenzen hinweg. Der schweizerische Bund will diese nun unterstützen, auch die Rad- und Fußgängerbrücke zwischen Lustenau und Au soll durch die Förderungen mitfinanziert werden.