News Große Öffnungsschritte 22. Februar 2022

Panda_Xiao Jiang und Qiu Xiaohua_©Miro Kuzmanovic (1)

In zwei Schritten werden fast alle coronabedingten Maßnahmen abgeschafft. Hier ein Überblick, ab wann welche Regeln gelten.

Seit 19. Februar: Aus 2G wird 3G

  • in Seilbahnen, auf Ausflugsschiffen und Busreisen
  • bei körpernahen Dienstleistungen (Friseure & Co)
  • bei Veranstaltungen
  • in Sportstätten
  • bei Fach- und Publikumsmessen
In Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern bleibt für Besucher:innen 2G+, allerdings sind Antigen- und PCR-Tests gültig. Für Mitarbeiter:innen gilt 2,5G, also nur PCR-Test. An sonstigen Arbeitsplätzen gilt weiterhin 3G.
Die Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr, Nacht- und Stehgastronomie sowie Barbetrieb sind bis 5. März weiterhin verboten. Ab 51 Personen gilt ein Konsumationsverbot.

Ab 22. Februar

Für die Einreise nach Österreich gilt 3G, ausgenommen sind nur Virusvariantengebiete.

Ab 5. März: Wegfall aller Maßnahmen, außer:

  • 3G in Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern (gilt für Mitarbeiter:innen, Dienstleister:innen und Besucher:innen)
  • FFP2-Masken-Pflicht
    • in Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern
    • in öffentlichen Verkehrsmitteln inklusive Haltestellen
    • in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (plus Apotheken, Banken, Post etc.)
  • FFP2-Masken-Empfehlung in allen anderen Bereichen