News Harter Lockdown 22. November 2021

Alter_Rhein_10-2015_21 Marcel Hagen

Seit Montag, 22.11.2021 gilt ein bundesweiter harter Lockdown mit ganztägigen Ausgangsbeschränkungen und einer weitgehenden Schließung von Geschäften. Geschäfte zur Grundversorgung wie Lebensmittel, Apotheken, Post, Banken, etc. bleiben geöffnet. Weitere Informationen gibt es auf www.vorarlberg.at/corona oder auf www.sozialministerium.at.

Maskenpflicht

  • FFP2-Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen, auch am Arbeitsplatz (sofern keine anderen geeigneten Schutzvorrichtungen vorhanden)
  • Abstandspflicht von 2 Metern zu haushaltsfremden Personen

Ganztägige Ausgangsbeschränkungen

Ausnahmegründe zum Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs sind:

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr von Leib, Leben & Eigentum
  • Betreuung und Hilfe für unterstützungsbedürftige Personen sowie die Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens:
    • notwendige Besorgungen des täglichen Lebens
    • Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen, wichtigen Bezugspersonen oder dem oder der nicht im Haushalt lebenden Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin
    • gesundheitliche Versorgung inklusive des Weges zur Corona-Schutzimpfung und zu Testungen auf SARS-CoV-2
    • Deckung religiöser Grundbedürfnisse
    • Versorgung von Tieren & Tierarztbesuche 
  • Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern erforderlich
  • Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung
  • Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen
  • Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen
  • Betreten von bestimmten Kundenbereichen
  • Zur Teilnahme an bestimmten Zusammenkünften, wie u.a. Begräbnisse oder Demonstrationen.

Kindergärten, Schulen und Musikschule

  • Eltern werden direkt von den Kindergärten, Schulen und der Musikschule informiert.
  • Die Musikschule stellt auf Online-Unterricht um.

Kundenbereiche, Handel & Dienstleistungen

  • Betriebsstätten des Handels sowie körpernaher Dienstleistungen, Freizeiteinrichtungen und Kultureinrichtungen dürfen nicht betreten werden.
  • Kundenbereiche für nicht körpernahe Dienstleistungen dürfen nur nach Vorlage eines 2G Nachweises betreten werden. Kund:innen haben weiters eine Maske zu tragen. Ist dies aufgrund der Eigenart der Dienstleistung nicht möglich, ist durch andere geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren.
  • Ausnahmen bilden Betriebsstätten der Grundversorgung. Es dürfen nur Waren angeboten werden, die dem typischen Warensortiment der Betriebsstätte entsprechen. Hier müssen Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maske tragen z.B.:
    • o Apotheken, Drogerien und Drogeriemärkte
    • Lebensmittelhandel und bäuerliche Direktvermarkter
    • Banken, Tankstellen, Trafiken

Gastronomie

  • Betriebsstätten der Gastronomie dürfen nur für die Abholung von Speisen und alkoholfreien sowie in handelsüblich verschlossenen Gefäßen abgefüllten alkoholischen Getränken betreten werden. Hierbei ist eine Maske zu tragen. Keine Konsumation im Umkreis von 50m
  •  Advent- und Weihnachtsmärkte dürfen derzeit nicht stattfinden.

Öffentlicher Verkehr – nächtliche Einschränkungen

  • Das Fahrplanangebot untertags bleibt unverändert.
  • Der Nachtbusverkehr am Wochenende bzw. an den Tagen vor Feiertagen ist eingestellt.
  • Angepasste Betriebszeiten des Anrufbus Unterland von 20:00 Uhr bis 24:00 Uhr
  • Aktuelle Änderungen auf www.vmobil.at oder in der Fahrplan-App cleVVVer mobil  
  • FFP2-Maskenpflicht bei Fahrgemeinschaften von haushaltsfremden Personen
  • Die Benützung von Reisebussen und Ausflugsschiffen ist zurzeit nicht möglich.

Spielplätze, Sportplätze, Sportpark

 

  • Die Spiel- und Sportplätze sowie der Jugendplatz Habedere bleiben geöffnet.
  • Der Sportpark bleibt geöffnet: täglich von 8 bis 17 Uhr
  • Auch der Nachtlauf im beleuchteten Parkstadion ist weiterhin möglich: Montag und Donnerstag von 17 bis 20 Uhr

Antigentest-Ausgabe im Reichshofsaal

  • Die Antigentests dienen lediglich der Selbstüberprüfung und gelten nicht als 3G-Nachweis.
  • Geöffnet von Mo bis Freitag jeweils von 08.00 – 12.00 Uhr

Bibliothek

  • Lustenaus Bibliothek bietet wieder einen Abholservice.

Einreise nach Österreich

  • Für die Einreise nach Österreich gilt eine 2,5G-Pflicht. Antigentests und Antikörpertests sind nicht mehr gültig; ausgenommen sind Pendler, die zu beruflichen, familiären oder schulischen Zwecken einreisen (Antigentests sind 24h gültig).

Impfoffensive

  • 3. Dosis bei Vektorimpfsoffen (Astra/Zeneca, Johnson & Johnson) ab dem 4. Monat nach der 2. Impfung empfohlen
  • 3. Dosis bei mRNA-Impfstoffen (Biontech/Pfizer, Moderna) ab dem 4. Monat möglich
  • Verkürzung der Gültigkeit des Grünen Passes spätestens ab Februar 2022 auf 7 Monate