News Kastrationspflicht für Katzen seit 1. April 2016 24. August 2016

Kastrationspflicht für Katzen

Der Tierschutzombudsmann für Vorarlberg erlaubt sich, Sie über die Kastrationspflicht für Katzen und über das Management von verwilderten Hauskatzen zu informieren.

Eine weibliche Katze wird ab dem 6. Monat, ein Kater ab dem 8. Monat geschlechtsreif. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte die Kastration erfolgen. Eine weibliche Katze kann bis zu zweimal im Jahr jeweils 2 - 6 Junge werfen.

Nicht kastrierte Katzen, die ins Freie dürfen oder halbwild draußen leben, vermehren sich rasch und unkontrolliert. Die gesetzliche Kastrationspflicht für alle weiblichen und männlichen Katzen, die ins Freie dürfen und nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden, gilt seit dem 1. April 2016.

In Vorarlberg wurden zur Eindämmung der unkontrollierten Vermehrung von Haus- und Streunerkatzen bereits österreichweit einzigartige Maßnahmen ergriffen:

Die Katzen-Kastrationsaktion des Landes Vorarlberg und der Vorarlberger Tierärzteschaft, die Möglichkeit eine verletzte oder schwer kranke, herrenlose Katze in einer Tierarztpraxis notversorgen zu lassen und das Vorarlberger Streunerkatzen-Management-Projekt.

Unterstützung vom Land bei Kastration

Seit dem Jahr 2006 werden in Zusammenarbeit des Landes Vorarlberg mit den praktischen Tierärzten verwilderte Hauskatzen (Streunerkatzen), die kein Zuhause haben, in der Tierarztpraxis gratis kastriert (Entfernung der Eierstöcke bzw. der Hoden). Dabei werden die Katzen in der Narkose gleichzeitig gegen Parasiten behandelt und am Ohr tätowiert.

Für Hauskatzen von finanziell schlecht gestellten Personen (z.B. Mindestpension, Sozialausweis) erfolgt die Operation zum halben Preis.

Die örtlichen Tierschutzvereine sind auf Anfrage meist beim Einfangen herrenloser Katzen behilflich. Auskünfte erteilt auch das Tierschutzheim in Dornbirn.

Versorgung herrenloser Katzen

Sind die eingefangenen Streunerkatzen zahm, werden sie nach der Kastration an geeignete Plätze vermittelt. Handelt es sich um verwilderte Hauskatzen, werden sie anschließend an dem Ort, wo sie eingefangen wurden, wieder freigelassen.

Verunfallte oder schwer kranke herrenlose Katzen können in jeder Tierarztpraxis des Landes notversorgt werden. Die Kosten dieser Notversorgung werden bis zu einer vereinbarten Obergrenze vom Land Vorarlberg getragen.

Streunerkatzen-Management-Projekt 2016

Im Rahmen des Streunerkatzen-Management-Projekts werden seit Anfang Juni 2016 jene Stellen, an denen verwilderte Hauskatzen durch ehrenamtlich arbeitende Personen gefüttert werden, landesweit durch acht „Kolonienkoordinatoren“ erhoben.

Dieses Projekt soll dazu beitragen, dass die Vermehrung der Streunerkatzen vermindert wird, aber auch um Problembereiche sichtbar zu machen, um gegenzusteuern zu können.

Informationskampagne zur Katzenkastration

Die Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ startete am 21. Juni 2016 mit einer österreichweiten Informationskampagne zur Katzenkastration und zum Umgang mit Streunerkatzen.

Die Informationsfolder der Stiftung „Vier Pfoten“ liegen in allen Tierarztpraxen in Vorarlberg und bei den Vorarlberger Tierschutzvereinen auf. Für Fragen stehen Tierschutzombudsmann Dr. Pius Fink und das Tierschutzheim in Dornbirn gerne zur Verfügung.

Geschäftsstelle Tierschutzombudsmann
Dr. Pius Fink
Montfortstraße 4, 6901 Bregenz
T +43 5574 511 42070
E pius.fink@vorarlberg.at