News Land hat Maßnahmen zusätzlich zu den Bundesmaßnahmen verschärft 27. Oktober 2020

Maskenpflicht_Öffis 01
Seit Sonntag, den 25. Oktober 2020 sind verschäfte Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie österreichweit in Kraft. Zeitgleich gelten darüberhinaus verschärfte Maßnahmen in ganz Vorarlberg.
  1. Sperrstunde: Bleibt bei 22.00 Uhr
  2. Neu: Nach der Sperrstunde dürfen im Umkreis von 50 Metern um einen Gastronomiebetrieb keine alkoholischen Getränke mehr konsumiert werden dürfen (gilt auch für Tankstellenshops und Imbissstände)
  3. Gäste-Registrierungspflicht in der Gastronomie seit Montag, den 26. Oktober
  4. Beschränkung von privaten Feiern in Garagen und in anderen, nicht dem Wohnzweck dienenden Räumlichkeiten sowie die Untersagung von Vereinszusammenkünften ab 22.00 Uhr, soweit diese überwiegend dem geselligen Beisammensein dienen.
  5. Veranstaltungen: indoor mit zugewiesenen Sitzplätzen maximal 250 Besucher, outdoor maximal 500, umgesetztes Präventionskonzept und Veranstaltungsanzeige bei der BH),
  6. Ohne zugewiesene Sitzplätze österreichweit nur mehr maximal sechs Personen, im Freien maximal 12. In beiden Fällen umfasst die Regelung bis zu sechs minderjährige Kinder.
  7. Ausgenommen sind Begräbnisse, die auf 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beschränkt sind.
  8. ​Mund-Nasen-Masken: In praktisch allen öffentlich zugänglichen Indoor-Bereichen, aber auch bei Freiluft-Veranstaltungen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Künftig besteht eine MNS-Pflicht auch in Bahnhöfen sowie an Bahnsteigen, Haltestellen und im Zugangsbereich von Seilbahnen. Gesichtsschilder bzw. kleinere Kinnvisiere sind ab 7. November nicht mehr zulässig.