News Land hat Maßnahmen zusätzlich zu den Bundesmaßnahmen verschärft 27. Oktober 2020

Seit Sonntag, den 25. Oktober 2020 sind verschäfte Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie österreichweit in Kraft. Zeitgleich gelten darüberhinaus verschärfte Maßnahmen in ganz Vorarlberg.
- Sperrstunde: Bleibt bei 22.00 Uhr
- Neu: Nach der Sperrstunde dürfen im Umkreis von 50 Metern um einen Gastronomiebetrieb keine alkoholischen Getränke mehr konsumiert werden dürfen (gilt auch für Tankstellenshops und Imbissstände)
- Gäste-Registrierungspflicht in der Gastronomie seit Montag, den 26. Oktober
- Beschränkung von privaten Feiern in Garagen und in anderen, nicht dem Wohnzweck dienenden Räumlichkeiten sowie die Untersagung von Vereinszusammenkünften ab 22.00 Uhr, soweit diese überwiegend dem geselligen Beisammensein dienen.
- Veranstaltungen: indoor mit zugewiesenen Sitzplätzen maximal 250 Besucher, outdoor maximal 500, umgesetztes Präventionskonzept und Veranstaltungsanzeige bei der BH),
- Ohne zugewiesene Sitzplätze österreichweit nur mehr maximal sechs Personen, im Freien maximal 12. In beiden Fällen umfasst die Regelung bis zu sechs minderjährige Kinder.
- Ausgenommen sind Begräbnisse, die auf 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beschränkt sind.
- Mund-Nasen-Masken: In praktisch allen öffentlich zugänglichen Indoor-Bereichen, aber auch bei Freiluft-Veranstaltungen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Künftig besteht eine MNS-Pflicht auch in Bahnhöfen sowie an Bahnsteigen, Haltestellen und im Zugangsbereich von Seilbahnen. Gesichtsschilder bzw. kleinere Kinnvisiere sind ab 7. November nicht mehr zulässig.