News Leitlinien zur weiteren Gemeindeentwicklung beschlossen 25. Januar 2019

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In der ersten Gemeindevertretungssitzung des neuen Jahres, am Donnerstag, den 24. Jänner, standen zwei wichtige Planungsinstrumente für die Gemeindeentwicklung Lustenaus auf der Tagesordnung: Der Masterplan Betriebsgebiete und das Landschaftsentwicklungskonzept. Beide Planungsinstrumente hat die Gemeindevertretung einstimmig zur Kenntnis genommen.

Bereits am 10. Oktober des vergangenen Jahres hat die Gemeinde ihren UnternehmerInnen den neuen Masterplan Betriesbgebiete vorgestellt. Der Masterplan wurde vom Zürcher Planungsbüro Metron AG in Zusammenarbeit mit der Fachabteilung im Bauamt erstellt. Er bildet die Grundlage für die aktive Weiterentwicklung als Wirtschaftsstandort.

Spezifische Weiterentwicklung für jedes einzelne Gebiet

Masterplan Betriebsgebiete Flächen zur Weiterentwicklung: Der Masterplan Betriebsgebiete wurde Lustenauer Unternehmerinnen und Unternehmern im Oktober 2018 vorgestellt.

Der Masterplan liefert einen Überblick über den Unternehmensstandort und anhand der Stärken-Schwäche-Chancen-Risiken-Analyse detaillierte Zahlen und Fakten zu jedem einzelnen Betriebsgebiet. Außerdem sind im Masterplan für jedes Betriebsgebiet spezifisch dessen Weiterentwicklungsmöglichkeiten konzipiert und werden Planungshinweise für die Anwendung in der Praxis geliefert.

Große Flächenreserven und Erweiterungsoptionen

LustenauPan1_AnnelieseForster Der Masterplan Betriebsgebiete zeigt Lustenaus große Potenziale als Wirtschaftsstandort auf.

Der Masterplan zeigt deutlich die großen Potenziale Lustenaus als Wirtschaftsstandort auf: So verfügt Lustenau über 54,5 Hektar reine Betriebsgebietsfläche, aufgeteilt auf die sechs Betriebsgebiete Industrie Nord, Bahnhof, Dornbirner Straße, Millennium Park und – flächenmäßig noch nicht inkludiert das neue Betriebsgebiet Heitere. Derzeit sind 12,7 ha ungenutzte „grüne Wiese“. Mit dem neuen Betriebsgebiet Heitere (Arbeitstitel) können die Reserven mehr als verdoppelt werden, hier werden 14,5 ha Betriebsgebietsfläche in absehbarer Zeit für den Markt verfügbar. Der Umlegungsbescheid ist Ende des Jahres eingelangt, die Verfahren sollen bis Mitte 2019 abgeschlossen sein, sodass mit Mitte des Jahres mit der Infrastrukturausstattung (Erschließungsstraße) begonnen werden kann. In der ersten Bautiefe der Heitere am Glaserweg sind bereits jetzt 1,5 ha voll erschlossen und als Betriebsgebiet gewidmet.

Die Lustenauer Landschaft für unsere Kinder erhalten

Winter Uferplätzli 2019 (5) Lustenaus Landschaft für unsere Nachfahren bestmöglich gestalten und erhalten: Das Landschaftsentwicklungskonzept gibt Handlungsanleitungen.

Ebenfalls gemeinsam mit der Metron AG ausgearbeitet wurde das neue Landschaftsentwicklungskonzept. Darin ist definiert, wie sich unser wertvoller Landschaftsraum außerhalb des Siedlungsgebietes entwickeln soll. Es geht um die Erhaltung und Aufwertung der Erholungsräume, eine Lenkung des motorisierten Verkehrs im Ried, Vorgaben für die Sanierung und den Neubau von Riedhütten, die sorgfältige Gestaltung der Siedlungsränder, Revitalisierung der Fließgewässer, Landumlegung/Pachtlandarrondierung, Land für die Landwirtschaft, Kompensation für Beanspruchung der Grünzone, also insgesamt eine aktive Bodenpolitik der Gemeinde und ein verantwortungsvolles Handeln gegen den Klimawandel.

Schlüsselmaßnahmen zur Landschaftsgestaltung

lustenau_20120511-0213 Das Landschaftsentwicklungskonzept zeigt auf, wie sich Lustenaus Landschaftsraum außerhalb des Siedlungsgebietes entwickeln soll.

Die Schlüsselmaßnahmen im Konzept sind: Behebung von Gestaltungsdefiziten am Siedlungsrand, Sanierung und Neubau von Riedhütten, Vorgaben für großmaßstäbige landwirtschaftliche Betriebsgebäude, bodenpolitische Maßnahmen der Gemeinde, Lenkung des motorisierten Verkehrs im Ried, Erweiterung Naturschutzgebiet Gsieg - Obere Mähder, Maßnahmen zur Förderung von Wiesenbrütern, Erhalt und Aufwertung großräumiger Biotopverbund, Revitalisierung Gewässer und Gräben, Landumlegung/Pachtlandarrondierung, landwirtschaftliche Bodenverbesserung mit Aushubmaterial, Optimierung der Ausstattung von Erholungsräumen. In sogenannten Vorranggebieten sind Flächen im Gemeindegebiet definiert, in denen bestimmte Nutzungen gegenüber anderen Vorrang erhalten, zB für die Landwirtschaft. Das Landschaftsentwicklungskonzept wurde mit Beteiligung der Lustenauer Bevölkerung entwickelt und öffentlich im November 2018 im Reichshofsaal vorgestellt.

Die verschiedenen Nutzer- und Schutzinteressen unter einen verträglichen „Hut“ zu bringen, war eine der besonderen Herausforderungen. Über allem steht der Gedanke, die Lustenauer Landschaft nachhaltig und zukunftsorientiert für die Nachfahren zu erhalten.