News Lockdown für Ungeimpfte 15. November 2021

COVID-19-Impfung_Sozialdienste ©Miro Kuzmanovic (11)

Im Kampf gegen die massive Corona-Ansteckungswelle hat die Regierung die Pandemieregeln erneut verschärft. Seit 15.11. gilt ein bundesweiter Lockdown für jene Menschen, die weder geimpft noch genesen sind. Ausgenommen sind Kinder bis zwölf Jahren und Schwangere. Für Schülerinnen und Schüler wird der 2-G-Nachweis durch die Schultests und den „Ninjapass“ abgedeckt. Die Maßnahme gilt vorerst bis zum 24. November.

 

Für Vorarlberg kündigte Landeshauptmann Markus Wallner ab Freitag, 19. November eine FFP2-Maskenpflicht für alle in allen öffentlichen Innenräumen und an Arbeitsplätzen mit Kundenkontakt an. (Stand 16.11.)

Wer nicht durch eine Impfung oder eine überstandene Infektion einen Immunschutz hat, darf seine Wohnung nur aus den von früheren Lockdowns bekannten Gründen verlassen:

  • Arbeit und Ausbildung
  • Versorgung mit wichtigen Grundgütern
  • Erholung an der frischen Luft
  • medizinische Versorgung und Corona-Impfung und Tests
  • Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse
  • unaufschiebbare Behördengänge

Weiterhin möglich sind

  • Treffen mit einzelnen engen Angehörigen oder Bezugspersonen
  • Wichtige Besorgungen und Wege wie Lebensmittelhandel und Drogerien, Apotheken, Banken, Trafiken, Post- und Tankstellen, Notfalldienste, Auto- und Fahrradwerkstätten, Öffentlicher Verkehr
Ausnahme für Personen mit nur einer Impfdosis: Erstgeimpfte können sich mit einem PCR-Test vorübergehend aus dem Lockdown „freitesten“.