News Lockdown mit verschärften Corona-Schutzmaßnahmen 16. November 2020

Corona Alter Rhein ©Miro Kuzmanovic (3)

Aufgrund der explodierenden Infektionszahlen hat die Regierung die CoV-Maßnahmen drastisch verschärft. Seit Dienstag 0.00 Uhr gilt ein Lockdown mit verschärften Ausgangsbeschränkungen und einer weitgehenden Schließung von Geschäften. Geschäfte zur Grundversorgung wie Lebensmittel, Apotheken, Post, Banken, etc. bleiben geöffnet. Weitere Informationen werden gibt es auf www.vorarlberg.at/corona oder auf www.sozialministerium.at.

Ausgangsbeschränkungen von 0-24 Uhr

Wichtige Ausnahmen:

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen, familiäre Pflichten
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  • Berufliche und Ausbildungszwecke
  • Individualsport, Spaziergänge (physische und psychische Erholung)
  • Unaufschiebbare zwingende behördliche und gerichtliche Termine

Abstand und Mund-Nasen-Schutz

  • An allen öffentlichen Orten gilt der Mindestabstand von 1 Meter gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
  • In öffentlichen, geschlossenen Räumen gilt der Mindestabstand und zudem die Maskenpflicht.

Dienstleistungen und Handel

  • Weiterhin zwischen 6-19 Uhr geöffnet bleiben dürfen Lebensmittelgeschäfte, Drogeriemärkte, Banken, Post, KFZ- und Fahrradwerkstätten sowie –Verleih.
  • Längere Öffnungszeiten für Apotheken und Tankstellen
  • Max. 1 Kundin/Kunde pro 10 m², MNS-Pflicht und Mindestabstand
  • Kundenbereiche von nicht körpernahen Dienstleistungsbetrieben dürfen weiterhin aufgesucht werden (z.B. Versicherungen, Reinigungen, Schneidereien, KFZ-Werkstätten etc.).
  • Geschlossen bleiben Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten (z.B. FriseurInnen, Nagelstudios, Piercingstudios, Massagestudios – Ausnahme: medizinische Zwecke).

Gastronomie und Hotellerie

  • Gastro-Betriebe dürfen Speisen zur Abholung von 6-19 Uhr anbieten.
  • Lieferservice ist 24/7 möglich.
  • Die Konsumation vor Ort ist nicht erlaubt (Ausnahme: Betriebskantinen).
  • Beherbergungsbetriebe dürfen nur in Ausnahmefällen, insbesondere aus beruflichen Zwecken, genutzt werden.

Kindergärten, Schulen und Musikschule

  • Kindergärten, Volksschulen und Unterstufenklassen bleiben zur Betreuung und Lernunterstützung für alle jene geöffnet, die das benötigen.
  • Oberstufenklassen werden auf Fernunterricht umgestellt.
  • Die Musikschule stellt auf Online-Unterricht um.
  • Eltern werden direkt von den Kindergärten, Schulen und der Musikschule informiert.

Öffentlicher Verkehr

  • Die öffentlichen Verkehrsmittel in Vorarlberg fahren bis auf Weiteres nach Fahrplan.
  • Für Zug und Bus gilt wie bisher Mindestabstand und MNS-Pflicht, auch an allen Haltestellen und in Bahnhofsgebäuden
  • Für Taxis, taxiähnliche Betriebe und Fahrgemeinschaften gilt: MNS-Pflicht, pro Sitzreihe max. zwei Personen
  • Seilbahnen, Gondeln und Aufstiegshilfen bleiben für Freizeitzwecke geschlossen.

Veranstaltungen

  • Alle Veranstaltungen sind untersagt.
  • Ausnahmen: Profisport, Begräbnisse bis max. 50 Personen, Demonstrationen, unaufschiebbare berufliche Zusammenkünfte, Zusammenkünfte zu unbedingt erforderlichen Aus- und Fortbildungszwecken

Märkte

  • Der Luschnouar Markt ist geöffnet. 
  • Es dürfen nur Lebensmittel verkauft werden.
  • Es gilt der Mindestabstand und die Maskenpflicht. 

Arbeit

  • Wo möglich, soll auf Homeoffice umgestellt werden
  • MNS-Pflicht, wenn Abstand von 1 Meter unterschritten wird
  • Auch weitere geeignete Schutzmaßnahmen sind möglich (feste Teams, Trennwände)

Spielplätze und Sportstätten

  • Die Spielplätze bleiben geöffnet.
  • Die Sportstätten (inkl. Fitnessparcours) sind für Hobbysportler geschlossen. Der Spitzensport ist davon ausgenommen.
  • Individualsport im Freien, z.B. Joggen im Ried, ist weiterhin möglich.

Bibliotheken und Archive

  • Die Bibliothek und das Lustenauer Archiv müssen geschlossen halten.

Seniorenhäuser

  • Die Angehörigen werden in einem persönlichen Schreiben über die aktuellen Besuchsregelungen informiert.