News Lockerungen auf Landes- und Bundesebene 1. Februar 2022

3G Regel

Mit dem Ende des Lockdowns für Ungeimpfte am 31. Jänner hat auch Vorarlberg eine Corona-Verordnung, die gegenüber der Bundesverordnung schärfere Maßnahmen vorsah, aufgehoben. Auf Bundesebene folgen weitere Öffnungsschritte im Laufe des Monats.

31. Jänner: Der Lockdown für Ungeimpfte ist ausgelaufen. Sie dürfen jetzt auch wieder, ohne einen Grund nachweisen zu müssen, das Haus verlassen.
In Vorarlberg ist eine Landes-Verordnung, die gegenüber den Bundes-Verordnungen strenger war, ausgelaufen. Jetzt gelten bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen österreichweit folgende Grenzen:
  • Bis 500 Teilnehmer:innen reicht ein 2G-Nachweis (Impfung oder Genesung)
  • Bis 1.000 Teilnehmer:innen gilt 2G+ (Impfung/Genesung plus PCR-Test)
  • Bis 2.000 Teilnehmer:innen braucht es die Booster-Impfung und einen PCR-Test
5. Februar: Sperrstunde von 22 Uhr auf Mitternacht verlegt, außerdem können wieder 50 (statt bisher 25) Personen bei Veranstaltungen ohne fixe Sitzplätze zusammenkommen.
12. Februar: 2G im Handel und bei körpernahen Dienstleistungen fällt komplett, es müssen nur mehr FFP2-Masken getragen werden.
19. Februar: Ab diesem Zeitpunkt gilt 3G im Tourismus, der Gastronomie und bei Veranstaltungen. Allerdings sind nur PCR-Tests (Gültigkeit 48 Stunden) anerkannt. Sind diese nicht verfügbar, gelten auch registrierte Antigentests (24 Stunden).