News Corona - Lockerungen mit 10. Juni 7. Juni 2021

© Miro Kuzmanovic
Gastronomie
- Sperrstunde um 24.00 Uhr
- Indoor maximal 8 Erwachsene, outdoor maximal 16 Erwachsene plus betreuungspflichtige Kinder (gilt auch für Treffen im privaten Bereich)
- Bei Zusammenkünften von bis zu 8 Personen keine Maskenpflicht oder Abstandsregel.
Mindestabstand und Maskenpflicht
- Mindestabstand 1 Meter
- Die Quadratmeter/Kunde-Zahl wird auf 10 gesetzt.
- Keine Maskenpflicht bei Outdoor-Veranstaltungen
3-G-Regel
In Betriebsstätten, nicht öffentlichen Sportstätten und Freizeit- und Kultureinrichtungen ohne Personal vor Ort ist der 3-G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) bereitzuhalten, muss aber nicht mehr im Vorfeld nachgewiesen werden.
Mobilität
Für Reisebusse und Ausflugsschiffe wird die Auslastungsbeschränkung aufgehoben, ein 3-G-Nachweis ist jedoch erforderlich. Seil- und Zahnradbahnen können bis zu 75 Prozent gefüllt werden.
Kinder- und Jugendarbeit
Bei der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit sind mit 10. Juni 50 Teilnehmer:innen zugelassen. Das gilt auch für betreute Ferienlager.