News Corona - Lockerungen mit 10. Juni 7. Juni 2021

Olive_Afërdita und Vllazërim Shillova _©Miro Kuzmanovic (1)

Gastronomie

  • Sperrstunde um 24.00 Uhr
  • Indoor maximal 8 Erwachsene, outdoor maximal 16 Erwachsene plus betreuungspflichtige Kinder (gilt auch für Treffen im privaten Bereich)
  •  Bei Zusammenkünften von bis zu 8 Personen keine Maskenpflicht oder Abstandsregel.

Mindestabstand und Maskenpflicht

  • Mindestabstand 1 Meter
  • Die Quadratmeter/Kunde-Zahl wird auf 10 gesetzt.
  • Keine Maskenpflicht bei Outdoor-Veranstaltungen

3-G-Regel

In Betriebsstätten, nicht öffentlichen Sportstätten und Freizeit- und Kultureinrichtungen ohne Personal vor Ort ist der 3-G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) bereitzuhalten, muss aber nicht mehr im Vorfeld nachgewiesen werden.

Mobilität

Für Reisebusse und Ausflugsschiffe wird die Auslastungsbeschränkung aufgehoben, ein 3-G-Nachweis ist jedoch erforderlich. Seil- und Zahnradbahnen können bis zu 75 Prozent gefüllt werden.

Kinder- und Jugendarbeit

Bei der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit sind mit 10. Juni 50 Teilnehmer:innen zugelassen. Das gilt auch für betreute Ferienlager.