News Lockerungen und Grenzöffnung 15. Juni 2020

Widnauer Brücke
Für den 15. Juni hat die Bundesregierung erneut Lockerungen der Corona-Auflagen bekannt gegeben:
 
  • Am 16. Juni um 0.00 Uhr, öffnet Österreich seine Grenzen für insgesamt 31 Länder. Auch die Grenzen zur Schweiz, Liechtenstein und Deutschland sind wieder uneingeschränkt passierbar.
  • Die Maskenpflicht gilt nur mehr in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und taxiähnlichen Betrieben, bei Schüler- und Kindergartenkinder-Transporten, im Gesundheitsbereich inklusive Apotheken, bei Dienstleistern, bei denen der Ein-Meter-Abstand unterschritten wird und bei Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz.
  • Die 1-m-Abstandsregel zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, bleibt aufrecht.
  • Lokale können ohne Maske betreten werden und die 4-Personen-Regel pro Tisch bzw. Besuchergruppe ist nicht mehr gültig. Weiterhin gilt jedoch die 1-m-Abstandsregel zwischen Besuchergruppen (Tischen), ebenso die Mund-Nasenschutz-Pflicht für das Servicepersonal. Die Sperrstunde wurde von 23.00 Uhr auf 1.00 Uhr verlängert.
  • Auch in der Hotellerie gibt es keine Maskenpflicht mehr. Bisher mussten Personal und Gäste in Eingangs- und Rezeptionsbereichen eine Maske bzw. ein Visier tragen. Für Hotelrestaurants gelten dieselben Regelungen wie in der Gastronomie.
  • Die 100-Personen-Begrenzung für Hochzeiten und Begräbnisse ist aufgehoben.
  • Für betreute Ferienlager gelten Spezialbestimmungen. Sie sind ohne Maskenpflicht und ohne Mindestabstand möglich, sofern ein COVID-19-Präventionskonzept vorgelegt wird.
  • Die Unterschreitung des 1-Meter-Mindestabstandes ist in bestimmten begründeten Fällen auch an öffentlichen Orten zulässig.
luschnou hebt zaemmo ©mirokuzmanovic (62) Die Maskenpflicht im Handel ist seit 15. Juni Vergangenheit. Die 1-m-Abstandsregel zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, bleibt aufrecht.