News Lustenau fördert auch 2019 sanfte Mobilität 31. Januar 2019

Mobilitätsförderungen_2019

Die Marktgemeinde Lustenau setzt ihre Bemühen zur Steigerung der umweltfreundlichen Mobilität durch attraktive Förderungen auch im Jahr 2019 fort, so Mobilitätsgemeinderat Dietmar Haller. Er hofft damit noch mehr Lustenauerinnen und Lustenauer motivieren zu können, das Auto vermehrt stehen zu lassen und auf die sanfte Mobilität umzusteigen.

Förderung von KIKI, Lastenanhängern

Für einen Kinder-Radanhänger oder Lastenanhänger, der im Jahr 2019 bei einem Lustenauer Fahrradhändler gekauft wird, erstattet die Gemeinde 25 % des Kaufpreises (höchstens 150,- Euro). Vorausgesetzt der Käufer hat seinen Hauptwohnsitz in Lustenau und ein oder mehrere Kinder im Alter bis zu vier Jahren leben im Haushalt. Die Förderung ist gegen Vorlage der Originalrechnung bei der Gemeindekasse erhältlich.

Förderung von Fahrrad-Trolleys

Für einen Fahrrad-Trolley der im Jahr 2019 bei einem Lustenauer Fahrradhändler gekauft wird, sponsert die Gemeinde 25 % des Kaufpreises (bis zu 150,- Euro). Fahrrad-Trolleys müssen über eine Belastbarkeit von 50 kg verfügen und mit einer Schnellkupplung für den Rad-Gepäcksträger ausgestattet sein. Außerdem muss der der Käufer seinen Hauptwohnsitz in Lustenau haben. Die Förderung ist gegen Vorlage der Originalrechnung bei der Gemeindekasse erhältlich.

Großzügige Förderung von Lastenfahrrädern ein Jahr verlängert

Fahrradparade 2018_©Marcel Hagen (23)

Lastenfahrräder (Transportfahrräder) werden mit 400,- Euro, Elektro-Lastenfahrräder (Transportfahrräder) werden mit 600,- Euro gefördert. Die Räder müssen mit einem Pedalantrieb, fixer Transportfläche und einer möglichen Zusatzlast von mindestens 40 kg ausgestattet sein. Die Förderung gilt für Privatpersonen, Betriebe und Vereine. Voraussetzungen sind, dass der Käufer Hauptwohn- bzw. Firmensitz oder Vereinssitz in Lustenau hat und die Lastenfahrräder bei einem Lustenauer Händler gekauft werden. Die Förderung ist gegen Vorlage der Originalrechnung bei der Gemeindekasse erhältlich.

Förderung von Jahreskarten des Verkehrsverbundes Vorarlberg

„Allen Besitzern von Jahreskarten des Verkehrsverbundes Vorarlberg (Jahreskarte Vollpreis und Jahreskarte Senior) mit Hauptwohnsitz in Lustenau wird weiterhin ein Mobilitätszuschuss in Höhe von 15 Prozent des Kartenpreises gewährt. Die Jahreskarte maximo Vollpreis um € 378 wird mit € 56,70 und die Jahreskarte maximo Senior um € 265 mit € 39,75 gefördert. Ausgenommen von der Förderung sind die Schüler-, SchülerPLUS-, Lehrlings-, LehrlingsPLUS-, Jugendkarte, Partner-, Fahrrad- und Hundejahreskarten. Der Mobilitätszuschuss kann durch Vorlage der Jahreskarte an der Kassa des Rathauses abgeholt werden. Mit dieser Förderung wollen wir ein klares Bekenntnis zum Öffentlichen Verkehr in Lustenau setzen“, so Mobilitätsgemeinderat Haller.

Lustenauer Willkommensticket

Ebenfalls gibt es 2019 wieder das „Lustenauer Willkommens-Ticket“, dass allen neu nach Lustenau zuziehenden BürgerInnen bei Interesse kostenlos im Meldeamt ausgehändigt wird. Mit diesem speziellen Ticket können Bus und Bahn in ganz Vorarlberg inkl. der Grenzbahnhöfe Lindau (D), St. Margrethen, Buchs (CH) und St. Anton a. Arlberg und diverse grenzüberschreitende Buslinien zwei Wochen lang gratis getestet werden.

Bezahlung Mitgliedsbeitrag für Carsharing Auto

Den Nutzern des von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Elektro-Carsharing Autos wird auch im Jahre 2019 der Mitgliedsbeitrag im Wert von € 120 von der Gemeinde bezahlt.