News Müll gehört nicht auf fremde Grundstücke! 11. September 2025

© MSC Dornbirn
In letzter Zeit erreichen das Rathaus vermehrt Hinweise, dass Abfälle achtlos auf privaten Grundstücken und auf öffentlichem Grund abgeladen werden – sei es auf unbenutzten Flächen, in Einfahrten oder auf Riedgrundstücken. Das sorgt verständlicherweise für Ärger und Unmut bei den Eigentümerinnen und Eigentümern und in der Bevölkerung.
Wichtig zu wissen, ist: Bei privaten Grundstücken greift das Privatrecht – das bedeutet, dass ausschließlich die Eigentümerinnen und Eigentümer aktiv werden können. In der Regel muss eine Besitzstörungsklage beim zuständigen Gericht eingereicht werden, wenn die Verursacher bekannt oder ermittelbar sind.
Im öffentlichen Raum, auf Wegen, Plätzen oder öffentlichen Grünflächen beseitigt die Gemeinde diese illegalen Ablagerungen – auf Steuerzahlerkosten, die einige wenige durch ihr rücksichtsloses Verhalten verursachen!
Unser Appell: Entsorgen Sie Ihren Abfall ordnungsgemäß – über den schwarzen und gelben Sack, die eigene Papiertonne, über die vorgesehenen Sammelstellen und im Altstoffsammelzentrum (ASZ), Königswiesen 1.
Sperrmüll: Besteht keine Möglichkeit der Selbstanlieferung von Sperrmüll zum ASZ, kann nach vorheriger Anmeldung unter T 05577 8181-5700 auch eine kostenpflichtige Abholung von Sperrmüll durch den Bauhof erfolgen (maximal 3 m³). Die Höhe der Abholgebühr richtet sich nach der Menge. Die Öffnungszeiten und Kontakte sowie der aktuelle Abfallkalender sind auf den ersten Seiten des Gemeindeblatts veröffentlicht.
Eigenverantwortliches Handeln erspart Kosten und Ärger. Abfälle auf fremdem Grund abzulegen, ist strafbar und belastet unser Zusammenleben!
Danke für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!