News 2. Lockdown: Neue Corona-Schutzmaßnahmen 2. November 2020

Corona Alter Rhein ©Miro Kuzmanovic (3)

2. Lockdown: Vom 3. bis 30. November gelten österreichweit neue Covid-19-Schutzmaßnahmen. Eine Ausnahme bilden die Ausgangsbeschränkungen: Diese gelten vorerst bis inklusive 12. November. Weitere Informationen werden laufend aktualisiert auf www.vorarlberg.at/corona oder auf www.sozialministerium.at.

Ausgangsbeschränkungen

Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und das Verweilen außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr sind nur unter folgenden Bedingungen zulässig:

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  • Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern erforderlich
  • Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung (z.B. Spazieren gehen, Joggen, Gassi gehen)

Handel und Dienstleistungen

  • Der Handel bleibt weiterhin geöffnet mit der Regelung, dass pro Kunde 10 m² zur Verfügung stehen müssen. Bei Geschäften mit weniger als 10-m²-Verkaufsfläche ist eine Kundin/ein Kunde pro Geschäft erlaubt.
  • Körpernahe Dienstleistungen, darunter fallen beispielsweise Frisöre, Masseure oder Kosmetiksalons, können weiterhin angeboten werden.
  • Es gilt die Abstands- und Mund-Nasen-Schutz-Pflicht. (auch auf Märkten)

Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe

  • Die Gastronomiebetriebe dürfen Speisen von 6.00 bis 20.00 Uhr ausschließlich zur Abholung anbieten, die direkte Konsumation im Gastrobetrieb ist nicht mehr erlaubt. Die Lieferung von Speisen ist rund um die Uhr möglich.
  • Hotels und Beherbergungsbetriebe sind geschlossen. Ausnahmen gibt es z.B. für Geschäftsreisende.

Abstand an öffentlichen Orten

  • An öffentlichen Orten ist ein Mindestabstand von einem Meter gegenüber Personen einzuhalten, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
  • In öffentlichen, geschlossenen Räumen ist zusätzlich ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Freizeit, Sport, Kultur

  • Freizeit- und Kulturbetriebe bleiben geschlossen, davon ausgenommen sind Bibliotheken. Hier gilt die 10-m²-Regel pro Besucherin/Besucher. Parks und Spielplätze bleiben geöffnet.
  • Die Rheinhalle, das Reichshofstadion und das Stadion Holzstraße, der Sportplatz Wiesenrain, das Parkstadion inkl. Fitnessparcours, der Jugendplatz „Habedere“ und alle anderen Jugendsportplätze, Turnhallen und Lehrschwimmbecken sowie die Bewegungsräume in den Kindergärten (für Vereine und private Sportgruppen) sind geschlossen.
  • Der Reichshofsaal, DOCK 20, Museen und das Kino sind geschlossen.
  • Der Bewegungstreff und der Nachtlauf sind abgesagt.
  • Einzeltrainings im Freien, z.B. Laufen im Ried, sind möglich.

Veranstaltungen

  • Alle Veranstaltungen sind untersagt.
  • Wichtige Ausnahmen: Begräbnisse mit max. 50 Personen, Demonstrationen mit Mindestabstand und Mund-Nasen-Schutz, professionelle Sport-Veranstaltungen ohne Zuschauer
  • Es ist möglich, am Standesamt zu heiraten. Hochzeitsfeiern sind untersagt.

Kindergärten, Schulen, Fachhochschule

  • Kindergärten, Volksschulen und Unterstufen sowie Polytechnische Schulen und Sonderschulen bleiben geöffnet. 
  • Oberstufen, Fachhochschulen und Universitäten stellen auf Distance-Learning um.
  • Eltern werden direkt von den Schulen informiert.

Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser

  • Besuche sind bis inklusive 17. November nur alle 2 Tage erlaubt: pro Tag maximal 1 Besuchsperson pro Bewohnerin oder Bewohner, insgesamt nur zwei verschiedene Personen.
  • Besucherinnen und Besucher müssen entweder ein negatives Testergebnis vorweisen oder eine adäquate Atemschutzmaske (FFP2-Maske) tragen.
  • Die Palliativ- und Hospizbegleitung sowie Seelsorge zu kritischen Lebensereignissen ist davon ausgenommen.

Verkehr

  • In Bus & Bahn sowie an Bahnsteigen, Bahnhofsgebäuden und Bushaltestellen etc. ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und ein Meter Abstand zu halten.
  • In Taxis, Fahrschulautos und Fahrgemeinschaften ist ein Mund-Nasenschutz verpflichtend, pro Sitzreihe maximal zwei Personen.
  • Seilbahnen, Gondeln & Aufstiegshilfen dürfen nicht zu Freizeitzwecken verwendet werden.

Arbeitsplatz

  • Ein Meter Abstand, sofern es keine anderen Schutzmaßnahmen (Trennwände, feste Teams etc.) gibt.
  • Wo möglich, soll auf Homeoffice umgestellt werden.
  • Im Einvernehmen zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen können über die bestehenden Regelungen hinaus Maßnahmen (zum Beispiel das Tragen von Mund-Nasen-Schutz) vereinbart werden.
  • ​Der Arbeitsbeginn sollte wenn möglich gestaffelt werden, um Gedränge in den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Stoßzeit zu vermeiden.