Neue Regelungen 28. April 2020
Die Bundesregierung hat das Auslaufen der derzeit geltenden Ausgangsbeschränkung ab 1. Mai angekündigt. Die Abstandsregel von mindestens einem Meter bleibt ebenso wie die Bestimmungen zum Tragen von Mund-Nasen-Masken.
- Veranstaltungen mit bis zu 10 Personen sind möglich, bei Begräbnissen bis zu 30 Personen (bis 30. Juni). Gastronomiebetriebe öffnen am 15. Mai (Öffnungszeiten 6 – 23 Uhr), Beherbergungsbetriebe am 29. Mai.
- Freibäder dürfen am 29. Mai öffnen, Rahmenbedingungen werden noch erarbeitet.
- Berechnungszeitraum für Härtefallfonds wird auf 15. September ausgedehnt.
- Geschäfte dürfen ab 1. Mai pro 10 m² einen Kunden einlassen (bisher 20 m²).
- Abstandsregel von 1 Meter auch in Öffis, wenn möglich.
- Wichtigste Corona-Regel lautet: Halten Sie einen Abstand von mindestens 1 Meter.