News Neue Teststrategie 5. April 2022

KIT

Am 1. April ist eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten, die eine Einschränkung des kostenlosen Testangebots vorsieht. Es sind – mit Ausnahmen – nur noch je fünf Antigen- bzw. PCR-Tests pro Monat gratis. Im April können zusätzlich noch fünf vorher bezogene PCR-Tests kostenlos abgegeben werden.

Zahlreiche Ausnahmen

Personen mit Corona-Symptomen können weiterhin gratis testen. Auch Mitarbeiter:innen, Begleitpersonen und Besucher:innen in Krankenhäusern und Pflegeheimen fallen nicht unter diese Regelung, da in diesen Bereichen weiterhin 3G gilt. Die Tests werden aber nicht vor Ort abgenommen, sondern müssen zuhause gemacht werden. Der negative Test ist im Spital oder Pflegeheim vorzuweisen. Personen, die unter die Ausnahmeregelung fallen, können dies auf der Plattform www.vorarlberg.at/vorarlberggurgelt eintragen, die Angaben werden stichprobenartig geprüft.

Antigentests in den Apotheken erhältlich

Ab Montag, 11. April, können in Österreich wohnhafte Personen mit E-Card und Sozialversicherungsnummer fünf Gratis-Antigentests pro Monat über die Apotheken beziehen. Ebenso sind dort QR-Codes erhältlich, um die Wohnzimmertests auf der Landes-Plattform www.vorarlberg.at/coronatest zu registrieren.

Betriebliches Testen eingestellt

Die Aktion „Betriebliches Testen" ist mit Ende März ruhend gestellt worden. Durch betriebliche Testungen haben viele heimische Unternehmen dazu beigetragen, Infektionsketten rasch zu unterbrechen und große Personalengpässe weitgehend zu vermeiden.