News Neue Verordnung zur Hundehaltung 4. Juli 2016

Hundeleinenpflicht

Bei der letzten Gemeindevertretungssitzung wurde eine neue Verordnung zur Hundehaltung in Lustenau beschlossen. Wesentlichste Neuerung ist eine Leinenpflicht in den Lustenauer Naherholungsgebieten Alter Rhein und unteres (Auer) und oberes Schweizer Ried, am Kirchplatz, bei Bushaltestellen und auf allen ausgewiesenen Geh- und Radwegen.

Verträgliches Miteinander besonders in Erholungsgebieten sichern

Damit reagiert die Gemeinde auf unliebsame Vorkommnisse mit und Beschwerden über frei laufende Hunde in diesen Gebieten.

Besonders der Naturpark Alter Rhein und das Auer Ried sind in den letzten Jahren zu einem Besuchermagnet von Erholungssuchenden aus Lustenau und den Nachbargemeinden aus der Schweiz geworden.

Die nun beschlossene Maßnahme soll die Sicherheit für alle Nutzer und ein verträgliches Miteinander wieder herstellen. Die neue Verordnung wurde im Einvernehmen mit den beiden Hundesportvereinen, Vertetern von Umweltschutz, Naturwacht, Jägerschaft und den Ortsgemeinden Au, Widnau und Schmitter als Grundbesitzer erstellt.

Ansonsten wurden die Bestimmungen der alten Verordnung von 2007 größtenteils übernommen bzw wo nötig, ergänzt. Zum Beispiel wurde das Hundeverbot auf Spielplätzen nun explizit auch auf Spielplätzen von Kindergärten angeführt und ein Hunderverbot auf Friedhöfen ausgesprochen.

Hundeverbot auf Liegewiese im Sommer besteht weiterhin

Weiterhin gilt im Sommer ein Hundeverbot auf der Liegewiese am Alten Rhein. Von 1. Juni bis 30. September von 8.00 bis 20.00 Uhr sind Hunde auf der Liegewiese verboten.

„Bei Fuß“ und „auf Kommando“ im Ortsgebiet

neue Verordnung Auf der Liegewiese im Naturpark Alter Rhein sind Hunde von 1. Juni bis 30. September von 8.00 bis 20.00 Uhr verboten.

Die Leinenpflicht beschränkt sich auf die oben genannten besonders sensiblen Gebiete. Ansonsten gilt im gesamten Ortsgebiet, auf Straßen und Gehsteigen nach wie vor keine Leinenflicht, sondern die sogenannte virtuelle Leine. Das heißt, der Hund wird so von der HalterIn beherrscht, dass er jederzeit zurückgerufen werden kann, also „bei Fuß“ oder „auf Kommando“ geht.

Die Sicherheit von FußgängerInnen und Passanten hat immer Vorrang. Rücksichtnahme gegenüber Menschen, die Angst vor Vierbeinern haben, sollte selbstverständlich sein. Schlicht und einfach verboten ist es, Hunde im Ortsgebiet ohne Begleitung laufen zu lassen.

Bürgermeister Kurt Fischer betonte bei der Gemeindevertretungssitzung, dass man auf die Unterstützung aller HundehalterInnen für ein gutes Miteinander von Menschen mit und ohne Hund in Lustenau setzt: „Uns ist ein rücksichtsvoller Umgang miteinander im Ort wichtig.“