News Neue Verordnungen des Bundes 21. September 2020

Luschnouar Markt Corona © Miro Kuzmanovic (2)

Die neuen Verordnungen der Bundesregierung sollen die Weiterverbreitung des Coronavirus verhindern und sind seit Montag, den 21. September, in Kraft.

• 10 Personen-Limit bei Zusammenkünften: Veranstaltungen/Zusammenkünfte sind auf zehn Personen begrenzt, mit Ausnahme von Begräbnissen und Zusammenkünften im eigenen Haus/Wohnung/Grundstück. Hier gilt die Beschränkung lediglich als Empfehlung.

Maskenpflicht ausgeweitet: In Geschäften, Dienstleistungsbereich (inkl. Gesundheitsbereich), im Freien auch auf Märkten und Messen, in Schulen außerhalb der eigenen Klasse, im Parteienverkehr bei Behörden, in der Gastronomie für Personal und für Gäste, sofern sie nicht an ihrem Tisch sitzen.

Generelle Sperrstunde 1.00 Uhr (auch geschlossene Veranstaltungen)

• Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen und einem Sicherheitskonzept – dazu zählen etwa Sportevents wie Matches der Fußball-Bundesliga – bleibt es bei der bestehenden Regelung: 3.000 Zuseher sind bei Freiluftveranstaltungen erlaubt, 1.500 im Innenbereich. Dieselben Auflagen gelten für den Kulturbereich – Theater, Opern, Konzerte. Ein CoV-Präventionskonzept muss bei Veranstaltungen innen ab 50 Personen, draußen ab 100 Personen vorgelegt werden. Eine behördliche Genehmigung ist generell ab 250 Personen nötig.

Schule und Job nicht betroffen: Generell ausgenommen von der Zehn-Personen-Regelung sind der Bildungsbereich und der Arbeitsmarkt, wo aber verstärkt auf den Mindestabstand zum Nächsten und Hygienestandards geachtet werden soll.