News RHESI-Staatsvertrag trat in Kraft 2. Juli 2025
Die Schweiz und Österreich unterzeichneten seit 1892 vier Staatsverträge zur Regulierung des Alpenrheins. Der vierte und jüngste Staatsvertrag wurde erst vergangenes Jahr, am 17. Mai 2024, auf der Wiesenrainbrücke signiert und trat diese Woche, am 1. Juli 2025, offiziell in Kraft. Er regelt nicht nur die Finanzierung des Hochwasserschutzprojekts Rhesi, sondern auch die Neuorganisation der Internationalen Rheinregulierung.


Nachdem der österreichische Bundesminister Norbert Totschnig und der Schweizer Bundesrat Albert Rösti den vierten Staatsvertrag zur Regulierung des Alpenrheins unterzeichnet hatten, musste er von den Parlamenten beider Staaten gutgeheißen werden. In der Schweiz war der Vertrag zusätzlich einem fakultativen Referendum unterstellt. Das bedeutet, das Volk hatte noch die Möglichkeit, eine Volksabstimmung über den Staatsvertrag einzufordern, die jedoch nicht genutzt wurde. Am 1. Juli 2025, trat nach 1892, 1924 und 1954 somit auch der Staatsvertrag 2024 in beiden Staaten in Kraft – ein weiterer wichtiger Meilenstein für das Hochwasserschutzprojekt RHESI, da dieser Vertrag unter anderem dessen Finanzierung regelt.
Neuorganisation der IRR
Die Internationale Rheinregulierung ist so alt wie der erste Staatsvertrag. Im Zuge der damals neu entstandenen Zusammenarbeit zwischen Österreich und der Schweiz wurde die Organisation gegründet. Der Organisationsaufbau blieb seither derselbe und hat sich all die Jahre bewährt, sowohl als die Internationale Rheinregulierung über 1.000 Mitarbeitende hatte, aber auch als es zwischenzeitlich nur einer war. Nun wird mit Inkrafttreten des neuen Staatsvertrags die Struktur der Internationalen Rheinregulierung zukunftsfit gemacht. Die operative Führung übernimmt neu eine Geschäftsführung. Die Position wird öffentlich ausgeschrieben. Interimistisch wird Markus Mähr, aktueller Gesamtprojektleiter des Hochwasserschutzprojekts Rhesi, mit der Aufgabe betraut.