News Schneeräumung auf Lustenaus Straßen und Wegen 3. Januar 2019

Schneeräumung

Schneefälle und Vereisungsgefahr fordern im Winter nicht nur die Räumkommandos der öffentlichen Hand, sondern auch alle VerkehrsteilnehmerInnen und Anrainer. An erster Stelle steht die Sicherheit.

Bauhof Schneeräumung Die Bauhofmannschaft gibt ihr Bestes, um Lustenaus Straßen und Gehsteige befahr- und begehbar zu machen.

An schneestarken Tagen rücken die gesamte Bauhofmannschaft mit 23 Mitarbeitern, acht Einsatzfahrzeugen und sechs private Fuhrunternehmer zum Dauereinsatz aus. Priorität haben dabei die Hauptverkehrswege, Landbuslinien, Übergänge und Unterführungen sowie exponierte Gefahrenstellen. Neben den Straßen und Schutzwegen werden für die Fußgänger auch viele Gehsteige freiwillig und für die Anrainer kostenlos geräumt. Auch die auf Landesstraßen angefallenen Schneemassen werden von der Gemeinde Lustenau abgeführt.

Gleichzeitig wird daher um Verständnis gebeten, wenn nicht jeder Weg sofort geräumt werden kann. „Eine Stunde Schneeräumung kostet die Gemeinde gut 1.000,- Euro“, berichtet Bauhofleiter Wolfgang Hagen. „An schneereichen Tagen sind wir mit allen verfügbaren Leuten und Fahrzeugen von 4.00 Uhr bis 24.00 Uhr unterwegs. Das heißt für meine Jungs, dass sie nur vier Stunden Schlaf bekommen, bevor es wieder von vorne losgeht.“ Hagen wünscht sich Verständnis und Rücksichtnahme bei winterlichen Straßenverhältnissen: „Wir können nicht alle Straßen und Gehsteige, Plätze und Haltestellen gleichzeitig vom Schnee befreien, aber „mer tuond, wach mer könnond!“

Was muss ich als AnrainerIn im Rahmen des Winterdienstes tun?

Grundstückseigentümer sind dafür verantwortlich, die Gehsteige zu ihrem angrenzenden Grundstück sicher und begehbar zu machen. Gleichgültig, ob diese nun selbst schaufeln oder eine Firma damit beauftragen. Auch wenn Gehsteige von der Gemeinde freiwillig und für die Anrainer kostenlos geräumt werden, sind Liegenschaftseigentümer nicht von ihren Anrainerpflichten entlastet. Das Gesetz sagt auch, dass der von einer öffentlichen Straße geräumte Schnee auf angrenzenden Grundstücken gelagert werden darf.

Was sagt das Gesetz?

Schneeräumung Rene Schreiber Freie Bahn für das Polizeiauto.

Die Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet sind gesetzlich dazu verpflichtet, Gehsteige und Gehwege entlang ihrer gesamten Liegenschaft in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen zu räumen und bei Schnee und Glatteis zu streuen. Wenn kein Gehsteig vorhanden ist, gilt diese Pflicht für den Straßenrand in der Breite von 1 Meter. Die fallweise Gehsteigräumung durch den Winterdienst der Gemeinde erfolgt nur zur Unterstützung der Anrainer, befreit die Grundstückseigentümer aber nicht von ihren Anrainerpflichten. Zur Plicht von Liegenschaftseigentümern gehört es auch, dafür zu sorgen, dass die Schneewechten und Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden. Hier empfiehlt es sich aus Sicherheitsgründen eine Fachfirma zu beauftragen.

Schnee nicht zurück auf die Straße schieben

Strafbar ist es, wenn fleißige Schneeräumer den Schnee von den Gehsteigen einfach zurück auf die gebahnte Straße oder von ihrer Einfahrt auf den gebahnten Gehsteig schaufeln. Dies stellt eine Gefahrenquelle für Fahrzeuglenker oder Fußgänger dar, die zur Anzeige gebracht werden kann. Liegenschaftseigentümer sind angehalten, den Schnee so wegzuschaufeln, dass er keine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer darstellt.

Fahrzeuge von öffentlichen Straßen entfernen

Auf Gehsteigen oder an schmalen Straßen abgestellte Fahrzeuge behindern die maschinelle Schneeräumung. Bei starken Schneefällen ist es kaum möglich, die Gehsteige schneefrei zu halten. Weil der Schneepflug immer wieder Schnee an den Straßenrand und mitunter auch auf einen bereits geräumten Gehsteig schiebt, wird die Fahrbahn immer enger. Der Schnee muss dann möglichst schnell vom Straßenrand- bzw. Gehsteigrand wegtransportiert werden, um die Gehsteige wieder begehbar zu machen. Auch in öffentlichen schmalen Straßen parkierte Fahrzeuge behindern ein Durchkommen der Einsatzfahrzeuge. Deshalb werden die Fahrzeugbesitzer bzw Fahrzeuglenker gebeten, bei beginnendem Schneefall ihre Fahrzeuge von den öffentlichen Straßen und Wegen zu entfernen, damit ordentlich geräumt werden kann.

Der Bauhof ...

... betreut ein rund 150 km langes Straßennetz und 135 km Gehsteige, dies umfasst 42 Fuß- und Radwege, sowie die Räumung von ca. 50 Haltestellen.

…hat im Rahmen des Winterdienstes alle Mitarbeiter im Einsatz, unterstützt von sechs privaten Fuhrunternehmern.

…verfügt über sieben eigene Räumfahrzeuge, davon einen Unimog, ein Großfahrzeug, vier Traktoren und einen Multicar, der Schnee räumt und auch Streufahrzeug ist. Hinzu kommen die Räumfahrzeuge der Privaten und die Noriker-Pferde von Stefan und Manfred Fitz, die zur Räumung bereit stehen.

Bauhof der Marktgemeinde Lustenau
Schillerstraße 48
T 05577 8181-5700
E bauhof@lustenau.at

Wolfgang Hagen Leiter
T +43 5577 8181-5701 E-Mail senden

Bauhof
Schillerstraße 48