News Silvester-Feuerwerk: Bitte so wenig wie möglich 27. Dezember 2022

Feuerwerk ©Sicheres Vorarlberg

Das Feuerwerk zum Jahreswechsel hat jahrelange Tradition und ist ohne Zweifel schön anzusehen, doch leider auch besonders schädlich für Menschen, Tiere und Umwelt. Lärm, Schadstoffe und die erhöhte Unfallgefahr sind nur einige der Schattenseiten eines Feuerwerks. Nachdem Feuerwerkskörper dennoch verkauft werden dürfen, haben sich Dornbirn, Hohenems und Lustenau auf eine gemeinsame Vorgangsweise im Bezirk geeinigt: Um die Lärm- und Umweltbelastungen möglichst kurz und gering zu halten, ist das Abschießen von handelsüblichen Kleinfeuerwerken in der Silvesternacht zwischen 23.00 und 1.00 Uhr ausnahmsweise erlaubt. Der dringende Appell lautet auch für den kommenden Jahreswechsel: Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und Ihre Umgebung und schießen Sie so wenig Feuerwerk wie möglich ab.

In der Silvesternacht steigen die Feinstaubwerte in vielen Städten auf die höchsten Werte des ganzen Jahres. Zudem ist die Knallerei insbesondere für kleine Kinder und für Tiere mit sehr viel Stress verbunden.

So ist die Rechtslage

Das Pyrotechnikgesetz gibt die Grundlagen vor, die aktuelle Verordnung der Gemeinden die Details. Grundsätzlich sind Feuerwerke ohne behördliche Genehmigung immer verboten. Für den Jahreswechsel erlassen deshalb die Bürgermeister:innen eine eigene Verordnung mit Ausnahmen. Zu beachten ist, dass das Feuerwerk in Lustenau nur zwischen 23.00 und 1.00 Uhr erlaubt ist.

Gänzlich verboten sind Feuerwerke und Knaller innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten sowie in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Orten, insbesondere Tankstellen. In Lustenau gilt das Verbot neben den beiden Seniorenhäusern zudem in den Betriebsgebieten Industrie Nord, Millennium Park und Vorachstraße/Sägerstraße sowie im Sportpark – ersichtlich im Plan (als Download)

Parkstadion__Millennium Park_Lukas Hämmerle Thomas Holzer In Bezirk Dornbirn ist Feuerwerk zu Silvester von 23.00 bis 1.00 Uhr erlaubt. Im Sportpark, den Betriebsgebieten Vorachstraße, Millennium Park und Industrie Nord sowie rund um die Seniorenhäuser Hasenfeld und Schützengarten sind Knaller und Feuerwerk jedoch gänzlich verboten.

Lust auf etwas Neues?

Als Alternative zum Feuerwerk gibt es zahlreiche Ideen, die nicht nur nachhaltiger, sondern auch billiger sind. Eine Lasershow, ein kleines Tischfeuerwerk mit Eisfontänen oder klassische Bräuche wie Wachsgießen oder Glückskekse eigenen sich für drinnen und draußen. Im Garten sind ein Lagerfeuer in der Grillschale, fertige Schwedenfeuer oder Fackeln eine gute Alternative. Für Kinder sind auch die selbstgebastelten Laternen aus dem Kindergarten, Leuchtschwerter oder bunte und blinkende LED-Taschenlampen eine tolle Abwechslung.