News Straßenfeste feiern, wie sie fallen, aber ghörig! 10. Juli 2019

Straßenfest 2

Die Lustenauerinnen und Lustenauer sind bekannt dafür, dass sie gerne Feste feiern. Warum also nicht einmal mit der Nachbarschaft auf der Straße „fäschta“? Man lernt die Menschen von nebenan besser kennen, hat die Gelegenheit Freundschaften zu knüpfen und erlebt mindestens einen tollen Tag. Auch positiv: Straßenfeste werden vom Land Vorarlberg gesponsert.

Lustenau und das Land Vorarlberg laden Bewohnerinnen und Bewohner von Straßenzügen oder Wohnanlagen ein, ein Straßenfest zu veranstalten. Festmeile soll dabei die Straße oder der Parkplatz der Wohnanlage sein. Bis 15. September gibt es eine Förderung von bis zu 200 Euro pro Party, mit der beispielsweise Leihgebühren für Spielgeräte, Zelte etc. oder Verpflegung bezahlt werden können.

„Ghörig fäschta“ bringt 100 Euro extra

 Wird das Kinder-Familien-Straßenfest im Sinne von „ghörig fäschta“ durchgeführt, erhält man einen weiteren finanziellen Beitrag von max. 100 Euro. Die Richtlinien dafür sehen vor, dass vorwiegend regionale Lebensmittel und Getränke angeboten werden und regionale Dienstleister zum Zuge kommen sollen. Aber auch auf effiziente Technik, Abfallvermeidung und Recycling sollte hier geachtet werden. Weitere Infos gibt es auf www.ghoerig-feschta.at

Bewilligung bei der Sicherheitswache beantragen

Für die Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche (z.B. Gemeindestraße) ist eine entsprechende Bewilligung des Straßenerhalters erforderlich. Diese Bewilligung ist mindestens eine Woche vor der geplanten Veranstaltung schriftlich bei der Sicherheitswache (sicherheitswache@lustenau.at) zu beantragen. Die Sicherheitswache koordiniert die Straßensperre.