News Verkehrsbeschränkungen statt Quarantäne 1. August 2022

Seit 1. August müssen positiv getestete Personen nicht mehr in Quarantäne, sie unterliegen einer zehntätigen „Verkehrsbeschränkung“.

Konkret bedeutet das:

  • Positiv getestete Personen werden nicht mehr mittels Bescheides abgesondert. Sie müssen bei Kontakt mit anderen Menschen durchgehend eine FFP2-Maske tragen und dürfen folgende Einrichtungen nicht betreten:
    • Alten- und Pflegeheime,
    • Einrichtungen der Behindertenhilfe,
    • Kranken- und Kuranstalten,
    • Kindergärten und -krippen,
    • Volksschulen,
    • Betreuungseinrichtungen für Kinder unter elf Jahren.
  • Ausgenommen sind Mitarbeiter:innen ohne Symptome und Bewohner:innen.
  • Positiv getestete Eltern dürfen ihre nicht infizierten Kinder in Kindergärten und Volksschulen bringen. Positiv getestete Kinder unter elf Jahren dürfen aber nicht in die Einrichtung.
  • Positiv getestete Personen ohne Symptome dürfen mit Maske arbeiten gehen. Kranke Personen befinden sich arbeitsrechtlich im Krankenstand und benötigen eine Krankmeldung.
Freitesten ist ab dem fünften Tag der Verkehrsbeschränkung mittels PCR-Test (negativ oder CT-Wert ≥30) möglich.